Nassau
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| Nassau ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Nassau (Begriffserklärung). |
| Dieser Artikel behandelt das Herzogtum Nassau (1806-1866, heute Teil von Hessen und Rheinland-Pfalz) und seine Vorgängerstaaten. |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Nassau
Inhaltsverzeichnis |
[bearbeiten] Politische Einteilung
[bearbeiten] Ämter
Das Herzogtum Nassau war seit dem 4. April 1816 in 28 Ämter
eingeteilt. Am 4. April 1849 wurden die Ämter aufgelöst und 10
Verwaltungsbezirke (Kreise) gebildet, die bereits am
1. Oktober 1854 mit der Wiederherstellung der 28 vormaligen
Ämter wieder aufgelöst wurden.
| Ämter des Herzogtums Nassau (1816-1849 und 1854-1866) | |
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Braubach | Dillenburg | Diez | Eltville | Hachenburg | Hadamar | Herborn | Hochheim | Höchst | Idstein | Königstein | Langen-Schwalbach | Limburg | Marienberg | Montabaur | Nassau | Nastätten | Rennerod | Rüdesheim | Runkel | St. Goarshausen | Selters | Usingen | Wallmerod (bis 1831 Meudt) | Wehen | Weilburg | Wiesbaden |
[bearbeiten] Kreise (1849-1854)
| Kreise des Herzogtums Nassau (1849-1854) | |
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Hachenburg | Hadamar | Herborn | Höchst | Idstein | Langen-Schwalbach | Limburg | Nassau | Rüdesheim | Wiesbaden |
[bearbeiten] Kirchliche Einteilung
[bearbeiten] Evangelische Kirche
Aus der preußischen Wochenzeitung Provinzial-Correspondenz:
Die Stellung der evangelischen Kirche in den neuen
Landestheilen
hat seit der Vereinigung derselben mit der preußischen Monarchie
die Fürsorge des Kirchenregiments ernst beschäftigt.
[...]
In Nassau ist seit 1817 die Union eingeführt. Die kirchliche
Verwaltung sowohl in Betreff der inneren, wie der äußeren
Angelegenheiten befand sich bisher fast ausschließlich in der Hand
der Staatsbehörden (Landes-Regierung und Ministerium); der
evangelische Landesbischof hatte eine Stellung ähnlich der eines
preußischen General-Superintendenten und eines Rathes in den
genannten Behörden. Ein im Jahre 1851
errichteter »Kirchensenat«, welcher eine begutachtende
Stellung in den eigentlichen inneren Angelegenheiten der
kirchlichen Verwaltung einnehmen sollte, ist nicht zu rechtem Leben
und Wirken gediehen.
[...]
Für Nassau und Schleswig-Holstein aber sind so eben eigene
Konsistorien in Wiesbaden und Kiel verordnet worden, um die weitere
Entwickelung der dortigen evangelischen Kirche, unter Erhaltung des
bestimmten Bekenntnißstandes und der gottesdienstlichen Ordnungen
derselben, durch Einführung synodaler Einrichtungen
anzubahnen.
(aus: No. 43. Provinzial-Correspondenz, Fünfter Jahrgang, 23. Oktober 1867. Zitiert nach: Amtspresse Preußens)
[bearbeiten] Geschichte
[bearbeiten] Annexikon 1866 durch Preußen
1866 hatte Preußen das Herzogtum Nassau, Kurhessen und die freie Stadt Frankfurt annektiert. 1867 wurde aus dem ehemaligen Herzogtum Nassau, der ehemaligen freien Stadt Frankfurt und einigen zuvor hessen-darmstädtischen Gebieten der preußische Regierungsbezirk Wiesbaden gebildet.
[bearbeiten] Genealogische und historische Gesellschaften
[bearbeiten] Genealogische Gesellschaften
[bearbeiten] Historische Gesellschaften
[bearbeiten] Internetlinks
[bearbeiten] Genealogische Internetseiten
[bearbeiten] Weitere Internetseiten
[bearbeiten] Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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| Typ |
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| Karte | ![]() |
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| Zugehörigkeit | ![]() |
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| Übergeordnete Objekte |
Deutscher Bund, German Confederation (1815 - 1866) (Staatenbund) Rheinbund, Confédération du Rhin (1806 - 1813) (Staatenbund) |
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| Untergeordnete Objekte |
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