Hof Meyer zu Epe

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Hierarchie
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Portal:Höfe und Bauern
Meyer zu Epe
Weitere Hofnamen:-
Früherer Hofstatus:Vollerbe
Erste Erwähnung:1449
Grundherr:Kloster Malgarten
Namensformen:Meyer to Epp
Namensursprung:Im Frankenreich war er der Beauftragte des Grundherrn, der den Haupthof bewirtschaftete. Später hatte er eine Verwalter- und Aufsichtsfunktion.
Heutige Nutzung:-
Heutiger Eigentümer:Unter anderem Brinkmann, Kuhlmann, Robker, Kotte, Tillo (2009)
Anschrift:Der Hof besteht nicht mehr. Er befand sich zwischen den Höfen Frankamp und Kiesekamp
Alte Anschrift:-
Koordinaten N/O: 52.43116°N 8.00938°O


Hofstandardwerte

Aufsitzerstatus

EIgenbehörig

Grundherr

Kloster Malgarten

Dienstpflichten

Markenrechte, Mastrechte

Vollerbe

Viehbestand

  • 1458: 4 Pferde, 5 Kühe, 3 Rinder und 5 Schweine

Umfang der Ländereien

Entwicklungsgeschichte

Nach Zerschlagung der Sachsenherrschaft führte Karl der Große das sog. Meyersystem ein. In jeder Bauerschaft wurde ein Hof mit einem Franken oder einem den Franken wohlgesinnten Sachsen besetzt. In der Anfangszeit waren die Meyerhöfe vielfach militärische Stützpunkte. Als Ausgleich erhielten diese Höfe rechtliche und wirtschaftliche Vergünstigungen. Später hatten sie die Aufgabe, u.a. die Bauerschaft zu führen, Steuern einzutreiben und kleinere Strafen zu verhängen. Dieses Amt nannte man Meyer, eine Amtsbezeichnung, die später zum Familiennamen wurde. Gleichbedeutend waren die Schultenhöfe[1]. Zur Unterscheidung der einzelnen Meyer- und Schultenhöfe hängte man den Ortsnamen an, z.B. Meyer zu Bramsche, Meyer zu Pente, Schulte zu Rüssel usw. Diese Bezeichnungen sind teilweise noch heute gebräuchlich.

Auch in der Bauerschaft Epe bestand ein solcher Meyerhof. Wie auch in anderen Bauerschaften, in denen Klöster und Adelssitze entstanden, versuchten diese, die mit verschiedenen Privilegien ausgestatteten Meyerhöfe zu übernehmen. Als nach und nach die Höfe in Epe, auch der Meyerhof, in den Besitz des Klosters Malgarten kamen, konnte daneben das Meyeramt nicht mehr bestehen. So erklärt sich auch, daß ein Rest des Meyerhofes Epe nur bis kurz nach 1500 bestand.

Die erste Erwähnung von 1449 verzeichnet "de meygersche van epe". Nach dem Viehschatzregister von 1458 hielt der Meyer to Epp noch 4 Pferde, 5 Kühe, 3 Rinder und 5 Schweine. Außerdem ist Styne de Meyersche mit 1 Kuh verzeichnet. Im folgenden Viehschatzregister von 1533 ist der Meyer zu Epe nicht mehr aufgeführt.

Wo aber befand sich der Hof? Eduard zur Horst vermutet in seinem Dorfbuch, daß der Uthof der ehemalige Meyerhof zu Epe sei. Andere sprechen den ehemaligen Hof Malgarten oder den Hof Eckelmann als solchen an. Frommeyer siedelt den Meyerhof in Epe an und sagt, daß auf dessen Ländereien Markkötter siedelten. Diese These kann ich nur unterstützen. Aus der Sicht des Klosters scheint auch verständlich, daß man den Hof teilte und nicht als Ganzes bestehen ließ. So wurde ein Wiedererstarken des Meyers ein für allemal unterbunden. Möglich ist jedoch auch, daß zu dieser Zeit die Familie ausstarb und auf Grund des Heimfallrechts der Meyerhof zurück an das Kloster fiel und dann aus den schon genannten Gründen aufgeteilt wurde.

Im Gebiet zwischen den Höfen Frankamp und Kiesekamp findet man später die Markkötter Tackenberg, Franz Kuhlmann, Kuhlmann, Schulte, Schröder, Determann, Borchard, Tebker und die auf der anderen Seite des Nonnenbaches gelegenen Markkötter Strubbe, Bührmann und Gudenrath. Von diesen Köttern werden bereits in den Pachtregistern von 1489 bis 1512 Borchards Kotten, des olden Schulten Kotten, ein Bernd Wermerts Kotten und ein weiterer Kotten ohne Namen genannt, den damals zusammen mit dem Schulten Kotten, ein Hermann Kock in Bewirtschaftung hatte.

Aus verschiedenen Bemerkungen des 17. Jh. läßt sich sogar der Umfang und selbst die Hofstelle des Meyerhofes zu Epe recht genau bestimmen. Im Viehschatzregister von 1656 und 1664 sowie im Kataster von 1667 und in der Bestandsaufnahme des Klosterbesitzes von 1680, werden die Köttereien Batke, Winner, Tackenberg und Schulte, 1680 auch Kuhlmann, als Erbkötter bezeichnet. In späteren Registern sind sie aber immer als Markkötter verzeichnet. Man darf davon ausgehen, daß die früheren Klostervögte und staatlichen Beamten nicht grundlos diese Bezeichnung wählten. Es scheint damals noch bekannt gewesen zu sein, daß diese Höfe auf den alten Ländereien des Meyerhofes gegründet wurden. Somit waren sie keine echten Markkötter, die sich mit Genehmigung der Markgenossen in der freien Mark angesiedelt hatten. Andererseits konnten sie aber auch nicht ihr Erbkötterrecht durchsetzen.

Offenbar gehörten noch weitere Ländereien zum früheren Meyerhof. Während die echten Markkötter ihre Gärten, und aus mehr bestanden sie früher nicht, alle 12 Jahre winnen mußten, waren die der Kötter Krelage, Strubbe und Bührmann von der Winnpflicht frei. Es könnte möglich sein, daß die Freiheit dieser Ländereien ebenfalls auf den Meyerhof zurückzuführen war.

Zu den genannten fünf "Erbköttern" und den drei winnfreien Markköttern kommen noch die beiden Eper Freien, die Markkötter Franz Kuhlmann und Gudenrath, die ihre Freiheit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls dem Meyerhof zu verdanken haben. 1680 wurde die Kötterei Franz Kuhlmann als Gärtnerei des Klosters bezeichnet, dessen Nebenhaus noch auf alten Gründen stand, während Gudenrath als Gänsehaus des Klosters genannt wird. 1751 wird berichtet, daß das Nebenhaus an der "Coloni Garten auf alten Gründen" stand.[2] Was aber sollte mit der Bezeichnung "Coloni Garten" und "auf alten Gründen" anders gemeint sein, als altes Erbhofland, also der alte Garten des Meyerhofes. Eine Auffahrtseintragung vom Jahre 1704 macht eine ähnliche Aussage. Als die Witwe Tackenberg den verschuldeten Hof nicht mehr bewirtschaften konnte, bot sich Rolf Henrich Mecklenfeld an, die Witwe zu heiraten und den "Klosters Erbgarten jetzt Tackenbergs Kotten" zu übernehmen. Diese Notiz weist die Kötterei Tackenberg also deutlich als vom Kloster geerbtes Erbhofland und damit als den Garten des früheren Meyerhofes aus. Wenn dies aber der Garten war, dann muß der eigentliche Meyerhof direkt daneben gestanden haben. Somit kann man wohl die angrenzende Kötterei des Freien Franz Kuhlmann als eigentliche Hofstelle des früheren Eper Meyers ansehen.

Da die Bedeutung dieses Ortes zunächst zu einer Eigenbewirtschaftung durch das Kloster und später zu einer Freiheit der Kötterei führte, so fragt sich, welche Gründe zur Freiheit der Kötterei Gudenrath führten. Sie befand sich zwischen den Markköttern Strubbe (Niemann) und Bührmann (Nannemann) auf der anderen Seite des Nonnenbaches. Stand hier vielleicht die Leibzucht des Meyerhofes, in der die im Viehschatzregister von 1458 genannte "Styne de Meyersche" mit einer Kuh lebte?


Ein Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen befindet sich hier.

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Zitierte Literatur/ Quellen

  1. Meyer von lateinisch Major = der Größere; Schulte von lateinisch Scultetus = Schuldforderer
  2. StAO Rep.150 Vörden Nr.38

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Daten aus dem Geschichtlichen Ortsverzeichnis

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Wappen der Gemeinde Bramsche Höfe in Epe (in der Stadt Bramsche im Landkreis Osnabrück) -- Landkarte der Höfe

Vollerben: Alte Niemann | Eckelmann | Fischer | Frankamp | Hackmann | Horstmann | Hundeling | Junge Niemann | Kiesekamp | Kottmann | Schwegmann | Warning | Wermert | Wessling | zur Horst

Halberben: Dallmann | Kampmann | Groß Elhorn

Markkotten: Batke | Borchard | Bührmann | Determann | Gudenrath | Im Lohe | Klein Elhorn | Moorarend | Krelage | Kuhlmann | Franz Kuhlmann | Schröder | Schulte | Strubbe | Tackenberg | Temmelmann | Tepker | Winner |

Hof ohne Markenberechtigung (Neubauer) Revermann

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