Verlustlisten Österreich-Ungarns 1914-1919/Generalia: Unterschied zwischen den Versionen

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2. Der Tag und Ort der Beerdigung der Toten wird durch die zuständige Seelsorge (Matrikelführer) bekanntgegeben
 
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Aktuelle Version vom 4. Mai 2020, 09:14 Uhr

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Ausgabe 21 vom 8. Oktober 1914

1. Anfragen über den Aufenthalt und die Verwundung oder Krankheit der Verwundeten, beziehungsweise Erkrankten sind mittels vorgedruckter Doppelkorrespondenzkarten oder telegraphisch (mit Rückporto) an das Auskunftsbureau der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuze in Wien oder an das Auskunftsbureau des Ungarischen Vereines vom Roten Kreuze in Budapest zu richten.

2. Der Tag und Ort der Beerdigung der Toten wird durch die zuständige Seelsorge (Matrikelführer) bekanntgegeben werden.

Ausgabe 677 vom 3. Juni 1918

K u. k. Kriegsministerium, 10./Verlustlistenabteilung.

Eine weitere Veröffentlichung von Kriegsgefangenen, deren Truppenkörper und Heimatszuständigkeit nicht festgestellt werden konnte, findet nicht statt, sondern werden alle Verlautbarungen, betreffend Kriegsgefangene, ausschließlich in den offiziellen Verlustlisten erfolgen.

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