Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4/36

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Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 4
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Es ist – nicht mit Unrecht – schon bei manchem Wasserwerk verschiedenes vermutet u. auch festgestellt worden. Sollte dies bei dem Rommerskirchener-Nettesheimer Wasserwerk auch zutreffen? Hoffentlich nicht! Der Stolz einer Berufswaschfrau ist, ihre saubere Wäsche aller Oeffentlichkeit zu zeigen!

Also, heraus auch mit dem Wasserwerksetat! Die Bürgerschaft hat ein Recht, zu erfahren ob Klar- oder Unklarheit vorhanden ist. Näher auf diese Dinge einzugehen behalten wir uns vor.

Weiter sei noch auf den Zuschlag zum Elektrischen Strom für den hiesigen Bezirk hingewiesen, der nach vorsichtiger Schätzung einen Betrag von zirka 5 bis 6000 Mark aufbringen soll. Bei einer objektiven Beurteilung dieser Sachlage muß festgestellt werden, daß derartige Vorgänge einzelnen großen Steuerzahlern zum Nutzen, und der Mehrzahl der kleinen Bürger zum Schaden sind. Ist es vielleicht gerecht, daß die ärmste Witwe, die nur eine Lampe notdürftig brennt, durch den Zuschlag denjenigen entlastet, der prunkvolle Kronleuchter nachweist in seinem Steuersoll?

Steht es mit der Wasserwerksgelderhebung anders?

Eine Erhebung nach dem Gebäudesteuersatz kommt nicht