Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 2/31

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Chronik Nettesheim-Butzheim/Band 2
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Im Laufe der Zeit, wurde dem Fußboden der Kirche ein neuer Belag gegeben, Dieser Anblick ist ergreifent. Auch der letzte Anstrich des Jahres 1888 fand seine Erneurung. Seine einfache helle Renovierung bietet die Gewähr für den Kunstkenner. Der neue Aufbau, der Segensstation in Butzheim war seiner Leitung unterworfen, jedoch entstanden Zwistigkeiten unter den Ortsbewohner, der alten u. neuen Station, u. sträuben sich mehrere ihren Antheil an den Schulden zu begleichen. Es war im Jahre 1928 am Frohnleichnahmsfeste, als diese St. ihrer Bestimmung übergeben wurde. Jedoch bei all diesen Leistungen, hat sich manches unangenehmes eingeschlichen. Es war der Krieg, mit seinen bösen Folgen, ferner, die Inflation. Letzteres hat viel Haß, u. Kampf hervor gerufen. Der fortwährende Niedergang der Währung rief unsern h. Pfr auf den Plan, für die Rechte, der toden Hand* einzutreten. Das Reichsgericht hatte erklärt, Mark ist Mark. Aber unser h Pfr hatte Fernblik, u. verlangte daher für die Zahlung der Pacht, Frucht oder demnach Börsenpreiß. Die meisten Pächter konnten u. wollten dies nicht anerkennen. Jedoch mit der Zeit kamen die Letztgenannten zur richtigen Einsicht, u. haben die Wünsche ganz u. voll anerkannt. Alles geht friedlich seine Bahnen.



  • Tote Hand (lateinisch Manus mortua) ist die rechtliche Bezeichnung für das Eigentum von Korporationen wie der Kirche oder Stiftungen an meist unbeweglichen Wirtschaftsgütern, die aufgrund des ursprünglichen Stifterwillens nicht wieder veräußert werden dürfen oder sollen und somit vom Erbgang ausgeschlossen und dem Privatrechtsverkehr entzogen, also amortisiert sind.