Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/022

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Prior und endlich in dem Sohne des Bischofs einen Archidiaconus erhalten, der aber durch die Strenge, mit welcher er die Regel aufrecht erhalten wollte, Widerstand erregte, so daß mehrere der Canonici von der Regel abwichen. Der folgende Bischof Ratulfus, erwählt 1152, dessen Weihe sich aber bis 1156 verzögerte, wollte die Brüder zur Einigkeit zurückführen und verlangte, daß sie entweder nach der in Wiburg üblichen Form nach der Regel zusammenleben, oder einmüthig der Weise der Hildesheimischen weltlichen Canonici folgen sollten. Der größere Theil der Jüngeren erwählte die mehr weltliche Weise, und durch einen erwählten Decan wurden die gemeinschaftlichen Einkünfte aufgeteilt, damit jeder sich Kleidung verschaffen könne. Als der Bischof seinen Capellan Vincentius zum Canonicus machen wollte, gab es arge Auftritte. Die Brüder wurden uneinig, und es kam im Capitel zu Thätlichkeiten, wobei dem Bischof sein Chorrock zerrissen und der Magister Bonifacius, der Scholasticus, geschlagen ward. Darüber kam die Kirche, als die Sache an den Erzbischof Eskild berichtet war, in Interdict von Laurentii (10. August) bis Gründonnerstag. Der Streit ward indessen beigelegt, und den Brüdern wurde das Wahlrecht (ihrer Mitglieder nämlich und Vorsteher) bestätigt. Die Kirche hatte damals den Menardus als Canonicus[1] und zwei Archidiaconen Walterus und Radulphus[2]. Papst Alexander III. wies die Canonici an, sich nach der Regel des Augustinus zu richten und ihren Bischof zu respectiren. Bald darauf starb der Bischof 1171, und es erfolgte nichts weiter. Inzwischen wurden die Kirche und das Kloster der Domherren durch eine Feuersbrunst eingeäschert. Von dem folgenden Bischof Stephanus wurde freilich zur Aufrechterhaltung der Zucht und Beobachtung der Regel ermahnt, aber nichts ausgerichtet, zumal da 1176 abermals mit einem großen Theil der Stadt die Domkirche abbrannte. Er ließ es indessen nicht geschehen, daß die Domherrnstellen den Hofgeistlichen und andern an den Höfen lebenden Personen ertheilt


  1. Es scheint mit dem Namen Canonicus hier der Vorsteher der Canonici, die selbst noch Brüder, Fratres, genannt werden, bezeichnet zu sein, also der Propst, dessen Ernennung durch den Bischof eben den Tumult hervorgerufen hatte.
  2. Die Archidiaconen sind hier wahrscheinlich die mit Ausübung der geistlichen Aufsicht im Sprengel Beauftragten.