Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/023

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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wurden, so sehr auch diese darnach strebten und durch Empfehlungen der Herren des Landes darin unterstützt wurden. Es folgte nun von 1186 der Bischof Homerus, der bis 1203 lebte. Er reducirte die Zahl der Brüder des Capitels oder Canonici, wie sie von nun an immer häufiger genannt wurden, auf zwölf. Sie waren freilich schon weltliche Canonici (Canonici saeculares), lebten aber im Kloster beisammen, und die Güter waren ungetheilt. Nur wenn eine Präbende vacant war, sollte ein neuer Canonicus aufgenommen werden. Vorher also scheint die Zahl eine unbestimmte gewesen zu sein. Aber man fing nun an, die Präbenden oder Canonicate an Edelleute, die umherschweiften, zu ertheilen. Sonst bewies er sich gegen die Kirche freigebig, schaffte auch für 600 Mark eine Bibliothek an, die den Domherren zu Nutzen kommen konnte. Als der erste Archidiaconus Walter starb, kam an seine Stelle Tuvo, der, nachdem inzwischen 1204 bis 1214 Olaus Bischof gewesen, um 1215 durch Wahl des Capitels zur Bischofswürde gelangte, und nun den Laghi zum Archidiaconus machte, durch welchen zuerst eine Trennung der Wohnungen der Domherren geschah, wobei der Bischof ein Auge zudrückte (Episcopo dissimulante), wie die Chronik bemerkt und hinzufügt: „Da fingen die Canonici an ihre Cellen rund um die Kirche zu bauen und nach Weise der Pariser Geistlichkeit zu leben[1].“ Im dritten Jahre bestätigte der Bischof diese Trennung und verfügte, daß jeder abwesende Canonicus als Vicarius einen Priester bestellen und keinen Antheil an den gemeinschaftlichen Gütern der residirenden Domherren haben sollte. Somit war es denn etwa gegen das Jahr 1220 in Ripen dahin gekommen, daß die Domherren ihre klösterliche Lebensart gänzlich aufgehoben und ihre darauf bezüglichen Wünsche erreicht hatten. Der Bischof Tuvo stiftete übrigens zwei besondere Präbenden, denen er die Kirchen Tunder und Ballum beilegte, sowie bereits der Bischof Homerus eine Präbende aus den Einkünften des Salzzolls gestiftet hatte. Solche Präbenden hießen einfache (simplices) und wurden von den gemeinschaftlichen unterschieden, die indessen auch ihre eigenthümlichen Güter und Einkünfte hatten. 1291 war die Zahl dieser einfachen Präbenden bereits auf 9 und mit Einschluß der 12 gemeinschaftlichen die Gesammtzahl der Canonicate auf 21


  1. - et coeperunt Canonici aedificare cellulas in gyrum Ecclesiae et vivere more Parisiensis ecclesiae. L. c. p. 192.