Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/023
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wurden, so sehr auch diese darnach strebten und durch Empfehlungen
der Herren des Landes darin unterstützt wurden. Es folgte nun von
1186 der Bischof Homerus, der bis 1203 lebte. Er reducirte die Zahl
der Brüder des Capitels oder Canonici, wie sie von nun an immer
häufiger genannt wurden, auf zwölf. Sie waren freilich schon
weltliche Canonici (Canonici saeculares), lebten aber im
Kloster beisammen, und die Güter waren ungetheilt. Nur wenn eine
Präbende vacant war, sollte ein neuer Canonicus aufgenommen werden.
Vorher also scheint die Zahl eine unbestimmte gewesen zu sein. Aber
man fing nun an, die Präbenden oder Canonicate an Edelleute, die
umherschweiften, zu ertheilen. Sonst bewies er sich gegen die
Kirche freigebig, schaffte auch für 600 Mark eine Bibliothek an,
die den Domherren zu Nutzen kommen konnte. Als der erste
Archidiaconus Walter starb, kam an seine Stelle Tuvo, der, nachdem
inzwischen 1204 bis 1214 Olaus Bischof gewesen, um 1215 durch Wahl
des Capitels zur Bischofswürde gelangte, und nun den Laghi zum
Archidiaconus machte, durch welchen zuerst eine Trennung der
Wohnungen der Domherren geschah, wobei der Bischof ein Auge
zudrückte (Episcopo dissimulante), wie die Chronik bemerkt
und hinzufügt: „Da fingen die Canonici an ihre Cellen rund um die
Kirche zu bauen und nach Weise der Pariser Geistlichkeit zu
leben[1].“ Im dritten Jahre bestätigte der Bischof diese
Trennung und verfügte, daß jeder abwesende Canonicus als Vicarius
einen Priester bestellen und keinen Antheil an den
gemeinschaftlichen Gütern der residirenden Domherren haben sollte.
Somit war es denn etwa gegen das Jahr 1220 in Ripen dahin gekommen,
daß die Domherren ihre klösterliche Lebensart gänzlich aufgehoben
und ihre darauf bezüglichen Wünsche erreicht hatten. Der Bischof
Tuvo stiftete übrigens zwei besondere Präbenden, denen er die
Kirchen Tunder und Ballum beilegte, sowie bereits der Bischof
Homerus eine Präbende aus den Einkünften des Salzzolls gestiftet
hatte. Solche Präbenden hießen einfache (simplices) und
wurden von den gemeinschaftlichen unterschieden, die indessen auch
ihre eigenthümlichen Güter und Einkünfte hatten. 1291 war die Zahl
dieser einfachen Präbenden bereits auf 9 und mit Einschluß der 12
gemeinschaftlichen die Gesammtzahl der Canonicate auf 21
- ↑ - et coeperunt Canonici aedificare cellulas in gyrum Ecclesiae et vivere more Parisiensis ecclesiae. L. c. p. 192.
