Tappensches Familienbuch (1889)/034

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Zinse auf Michaelis 1615 zu bezahlen. Bürgen seine Söhne Hilmar Ernst und Eberhard Otto von Munichausen. - Ostern 1615 wird Statius von Munichausen Friederich Tappen schuldig 2000 Rthlr. in Specie. Zins Michaelis 120 Rthlr. Bürgen Jobst von Adelebsen, F. B. geheimer Cammer-Rhat und Landdrost, Hilmer Ernst von Munichausen, Eberhard Otto von Munichausen. - Ostern 1616 leiht Stats von Munichausen von Friederich Tappen 4000 Rthlr. in specie. Zins Michaelis 240 Rthlr. Bürgen Bartold von Rautenberg, Drost zum Lauensteine, Henning von Rheden, Landdrost und Inhaber des hauses Poppenburg, Hilmer Ernst von Munichausen, Eberhard Otto von Munichausen. - Ostern 1616 leiht Curdt von Schwicheldt, Heinrich S. Sohn, Drost zur Winzenburg, von Friederich Tappen 3000 Rthlr. in specie. Zins Michaelis 180 Rthlr. in specie. Bürgen Bartold von Rautenberg, Drost zum Lauenstein, Henning von Rheden, Drost zu Poppenburg, Friedrich von Borttfeldt. - Ostern 1617 leiht Friedrich von Jobst Wettensen 400 Thlr. in specie. - Ostern 1619 leiht Friedrich von Christoff Brandis 200 Rthlr. in specie. - (Johannis 1622 wird Arnd Arndes ex mutuo Frauen vom Hagen, Friedrich Tappen Sel. Witwen, schuldig 100 fl. Hildesh. Währung.)

      Friedrich besass ein Wohnhaus "bei dem Markte". - Im Jahre 1576 wird Friedrich nebst Anderen auf einen Antrag der Bornherren von der Marktstrasse angehalten, die Zulage von einer angefangenen Brunnenanlage zu entrichten. - 1581 Sept. 22 erkennt der Rat auf eingereichte Klage der Bornherren auf dem Markte, dass Friedrich zu einer Brunnenanlage 8 Thlr. beitragen solle.

      In den Jakobi-Kirchenrechnungen zu Hildesheim ist unter Einnahme Michaeliszins vereinnahmt 1564 1 Pfd. 10 ß, 1565 1/2 fl., 1566 10 Gr. von Frederich Tappe (Thappe); ferner 1569 unter Einnahme vom Läutegelde 9 ß von Frederyck Tappen Kind; ferner 1569 unter Einnahme "von der Kerken Jacobi dusses 70. thom buwende" 150 Pfd. entfangen von Friderich Tappen, "de he der Kerken gaff."

      Die Rechnungen der Georgiikirche enthalten 1614 unter Einnahme von Begräbnisgeld: "Friedrich Tappen hat gegeben für 3 Stätten 60 Thlr. = 108 fl." - ferner in den Jahren 1635 ff unter Ausgabe auf Michaelis: "Herrn M. Johanni Hofmeister aus Friedrich Tappen Testament 6 fl."

      Friedrich hatte an Cord Mahler's Bohde (Bude, Gebäude) in der Seilwinderstrasse 100 Mfl. zu fordern. Die Forderung ist nachgehends von seinem Schwiegersohn Riedemeister Hans Storren (vergl. Nr. 15) "als ein Täppisches legatum" der Kirche S. Georgii cediert und abgetreten. -

      1596 Jan. 23 Klagt Hermanns Schreiber wegen Johan Tappen sel. Erben gegen die Testamentarien der Lepper'schen sel. - Friedrich Tappen wird genannt als "pränominierter Curator litis der einen Jungfrauen."

      In einem Wollkaufzettel vom 30. Jan. 1598, abgedruckt unter Nr. 4 der Urkunden, nennt Friedrich die Frau Adelheitt Brandes, weil Hanss Lübbern Sel. nachgelassene Witwe, seine Schwägerin (vergl. Nr. 12).

      Der Eherezess für Friedrich's Sohn Hermann (Nr. 13) d. d. Hildesheim, 26. Jan. 1606, ist unter Nr. 5. der Urkunden, und der Eherezess für Friedrich's Tochter Helene (Nr. 15) d. d. Hildesheim, 6. März 1617, unter Nr. 6 der Urkunden abgedruckt. Friedrich's Siegel in dem erstern enthält ein Monogramm mit der Beischrift F. T., in dem letztern ein solches mit der Umschrift: Friderich Tappen.

      Auf Friedrich Tappen bezieht sich ohne Zweifel die in Prutz's Geschichte des deutschen Journalismus, Bd. I S. 219, über die Seltenheit der Zeitungen um 1606 gemachte