Tappensches Familienbuch (1889)/033

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      1590 das des Brühlthores, des Siegel., Memorien- und Dobbelherrn.

      1591 das des Frauenherrn (nach einem Schreiben des Domscholasters Friedrich Wolff an den Rat de 1591 war ein Domchorschüler "auf bevelich Friederich Tappen als verordneten Frawennherrn" verhaftet worden),

      1592 das des Dammthores, des Siegel- und Memorienherrn,

      1594 und 1596 das des Osterthors, des Siegel-, Memorien und Willkürsherrn,

      1600 das des Osterthors und des Memorienherrn,

      1603 das des Osterthors, des Siegel-, Bau- und Weideherrn,

      1604 das eines Bauherrn,

      Im Jahre 1608 ist er "Kramermeister in der Lutterung." -

      Die Rats-Protokolle, Kontraktenbücher etc. des Hildesheimer Stadtarchivs geben Auskunft über eine grössere Anzahl von Rechtshändeln bezw. Rechtsgeschäften Friedrich's.

      Im Jahre 1569 wird er von Henning Stein verklagt, weil er ein ihm von letzterem zu einer Reise nach Leipzig geliehenes Pferd verdorben hatte.

       Im Jahre 1571 hatte Friedrich eine Streitigkeit mit Hilmar von Oberg wegen Wolle, welche er von letzterem gekauft und angeblich auch geliefert erhalten und angenommen hatte. Nachdem Hilmar von Oberg dieserhalb Korn des Hildesheimschen Bürgers Franz Forberg zu Oberg mit Beschlag belegt hatte, setzte der Rat zu Hildesheim einen Tag zur gütlichen Verhandlung der Sache an. - Wegen eines Zanks mit Henrich Bodenhagen musste Friedrich von 15.-26. April 1575 sitzen und 100 Goldgulden bezahlen, und Mittwoch nach Jubilate 1575 Urfehde schwören, "weil er den Bürger Heinrich Bodestagen (Bodenhagen ?) im Untergerichte und auf der Strasse handgreiflich beleidigt hatte. - In dem nämlichen Jahre (6. Juni) wird Friedrich verurteilt, an Heinrich Bugenhaghen (Bodenhagen ?) 311 Rthlr., welche er demselben schuldig war, zu bezahlen. - Am 20. Mai 1575 wird Frederich Tappen verurteilt, den Vormündern weil. Rotger Tappen's Kinder (also seiner Geschwister) die geforderte Rechnung abzulegen. - Am 30. Jan. 1576 klagen die Vormünder (seines Bruders) Curdt Tappen (Nr. 7) gegen Frederich Tappen. - Im Jahre 1578 klagt Friedrich gegen Joachim Borchers wegen Forderung und wird 1579 ermächtigt, sich wegen derselben an dessen Güter zu halten. - Im Jahre 1588 wird Friedrich von der Witwe Dirich Rademins zu Hamburg "etzlicher Rechnungen halber" verklagt. - Im Jahre 1589 hat Friedrich eine Injurienklage gegen Ehrn Burgkard von Langen. - Am 19. März 1593 klagt (sein Bruder) Curdt und 1593 Mai 11 die Vormünder "Cordt Tappen's unmündiger Söhne" gegen Friedrich; desgleichen 1596 Jan. 23. "die Vormünder Rotker und Jobst Tappen"; desgleichen 1596 Jan. 30 "die Vormünder Hermann Tappens": "Ein Erbar Radt hatt angehört, was die Vormundere Hermann Tappens undt Vollmächtiger Jobsten unnd Rottker Tappens etc. sich erpoten und gebeten, unnd was Friederich Tappen dargegen eingewendet." Am 12. Juli 1596 erscheint ferner "Friedrich Tappen Beklagter contra Hermann Tappens Vormundere unnd Jobstenn Tappenn Klegere." - 1596 Jan. 30. klagt Friedrich gegen den Riedemeister Hans Wildefeur; 1596 Juli 12, Oct. 29. Nov. 29 erscheint Friederich Tappen Leuterante contra Riedemeister Hans Wildefeur Leuteraten."

      Am 7. Febr. 1595 erscheint Friedrich als einer der Kreditoren weil. Tielen Hagen's. - Michaelis 1611 leiht Friedrich von Christoff Brandiss 400 Rthlr., welche Tile Thöne von den Marienroder Kornherren leiht. - Weihnachten 1614 leiht Stats von Munichausen von Friedrich Tappe 800 Thlr. in specie, neben 36 Rthlr. als 3/4jährigem