Tappensches Familienbuch (1889)/035

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Tappensches Familienbuch (1889)
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Mitteilung: der Magistrat von Hildesheim habe in diesem Jahre dekretiert, dass, da man in Erfahrung gebracht, dass der Kaufmann Tappe sich eine Zeitung halte, man mit ihm sprechen und ersuchen wolle, dieselbe dem Magistrate gegen Erstattung der halben Kosten zu communicieren.

      Auf dem im Anhange zu J. P. Manecke's Genealogischem Schauplatz des Braunschw.-Lüneb. Adels enthaltenen Stammbaum unserer Familie (vgl. Nr. 21) findet sich von der Hand des kürzlich verstorbenen Königl. Kammerherrn und Ceremonienmeisters Grafen Julius von Oeynhausen folgender Randvermerk: "Friedr. Tappe, Patr. zu Hildesheim; uxor Magar. Kniphoff, des Bürgermeisters Hans K. zu Hildesheim Tochter."


      7. Curdt, (geboren 1544 ?) gestorben zu Hildesheim 1593, zwischen März 19 und Mai 11 (?).

      Er verheiratete sich 1567 mit Anna Wildefür (geboren 1541 Sept. 7), Tochter des "Patricius" Jobst Wildefür und der Leveke Brandis zu Hildesheim.

      In der Leichenrede für deine Urgrosstochter Katharina Ilse Tappen weil. Dr. Joh. G. Spörer's Witwe. heiss es von ihnen: "Eltervater väterlicher Seits (war): Curdt Tappen andehlicher Bürger hier, Sohn des Rötger Tappen -. Eltermutter väterlicher Seits: Anna Wildefeuer, dero Vater Jobst Wildefeuer, des Bürgermeisters Hansen Wildefeuers des Rittern Sohn. (Letzterer war auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 von Kaiser Carl V. zum Ritter geschlagen.)

      In den Rechnungen der Jakobikirche ist unter "Einnahme Michaeliszins" von 1567 bis 1572 jährlich vereinnahmt: "1 Pfd, 10 ß Coerdt (Kort) Tappen." (Es ist offenbar derselbe "Erbenzins". welcher von 1551 bis 1563 von seinem Vater Rötger und von 1564 bis 1566 von seinem Bruder Friedrich entrichtet war.)

      Am 3. Nov. 1567 verteidigt sich Curdt bei dem Rate zu Hildesheim gegen die Klage Heinrich Ludiken's, dass er dem letzteren auf öffentlicher Strasse mit ehrenrührigen Worten nachgeschrien und, mit bloßer Wehr hin und her stechend, ihn mit vielen Schmähreden schwer beleidigt habe. Curdt entgegnete auf diese Klage: Er sei, auf der Strasse mit Heinrich Ludiken in Wortwechsel begriffen, unversehens über einen Haufen Dreck gestrauchelt, und, als er wehrlos da gelegen, habe Heinrich Ludiken mit blosser scharfer Wehr auf das heftigste auf ihn ein geschlagen. Solches Benehmen gegen einen Wehrlosen habe er Heinrich Ludiken als ein unredliches vorgeworfen. Er bittet den Rat, seine Darstellung der Sache Heinrich Ludiken mitzuteilen und diesen zum Abstehen von seiner Klage zu vermahnen.

      Im Jahre 1568 verklagt Cordt Tappe den Hennis Jordens wegen einer Forderung von 5 Thlr. - 1569 wird er von Gerdt Schmedt's aus einer Bürgschaft verklagt. - 1571 wird er von Johan Boeck (?) namens dessen Ehefrau auf Zahlung von Zinsen verklagt aus einer von weil. Rottger Tappen ausgestellten Schuldverschreibung. Unter 1575 Freitags nach purificationis Mariae heisst es im Rats-Gedenkbuch von 1573-1583: "Curdt Tappen, Kläger, gegen Hinrich Dorringk, Jost Olriches, Harries Tappen, verordnete Vormünder über Rotger Tappen sel. Kinder." "In irrigen Sachen Curdt Tappen, Klägers, an einem, und der Vormunder Rotger Tappen sel. Beklagte anderes Theils, belangend die Rechnung seines väter- und mütterlichen Antheils." - 1575 wird Curdt verklagt auf Erfüllung eines der Witwe Storren gethanen Versprechens. - 1576 Jan. 2. klagt Curdt gegen Heinrich Tuesting wegen Nichthaltung der zwischen H. Tusting und seinen Gläubigern gemachten Vertrages.