Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/249
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Kämpfe die Meinung erwecken konnten, daß auch in der neuen Kirche
der Glaube das Festhalten des doctrinellen Elementes in der
Religion sei; denken wir ferner daran, daß von lutherischer Seite
oft gegen die guten Werke geeifert wurde, ohne das Werk im
katholischen Sinne von den biblisch guten Werken zu unterscheiden:
so erklärt es sich, daß Naamann von der Lehre Luthers einen Verfall
des christlich frommen Lebens befürchtete, und wenn auch mit Luther
einverstanden in dem, was dieser gegen die offenbaren Mißbräuche in
der katholischen Kirche geschrieben und gethan hatte, doch um so
weniger darin einen Grund zum Abfall von der bestehenden Kirche
erkannte, je weniger er zu erkennen meinte, daß es in sittlicher
Hinsicht in der neuen Kirche besser geworden sei“.
Nachdem Naamann, wie wir erzählt haben, 1545 nach langem Aufenthalte im Auslande heimgekehrt war, errichteten bald seine Eltern im Einverständnisse mit ihm ein gemeinschaftliches Testament über ihr gesammtes nicht unbeträchtliches Vermögen für eine milde Stiftung unter nächster Berücksichtigung der Mitglieder ihrer Familie. Sie ernannten darin ihren Sohn zum Executor mit der Bestimmung, daß ihm, falls er sie überlebe, ganz freie Verfügung zustehen solle wegen der Verwendung ihrer Güter zu jenem frommen Zwecke. Die streng katholischen Eltern starben beide im Jahre 1549, und es ist kaum zweifelhaft, daß sie die Absicht gehabt hatten, eine Versorgungsanstalt für Mönche in Flensburg einrichten zu lassen. Aber ihr Sohn zögerte unter den obwaltenden Umständen mit der Vollziehung des Testaments, bis der Flensburger Magistrat ein Gesuch bei dem Könige einreichte, um den Sohn zur Vollstreckung des letzten Willens seiner Eltern anzuhalten. Ludolph Naamann baute nun auf dem Klosterkirchhofe neben dem ehemaligen Franciscaner-Kloster ein neues Gebäude, welches 1557 fertig war, und verschrieb die Renten aus den Häusern, Ländereien und Capitalien, die seinen Eltern gehört hatten und jährlich mehr als 600 Mark betrugen, zu diesem Gebäude, dessen Bestimmung aber noch nicht fest ausgesprochen war. Gewiß aber ist nach dem Ausdruck der betreffenden Acte, daß dabei an „Cleriker“ und Studirende gedacht war, wobei man schwerlich an eine Bildungsanstalt für lutherische Theologen denken darf. Naamann ersuchte auch den König Friederich II., aus diesem Gebäude ein „Collegium“ zu
