Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/209

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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anzunehmen. Auch an den Superintendenten P. v. Eitzen ward von mehreren namhaften Theologen geschrieben. Herzog Johann des Aelteren Antwort lautete im October dahin, er wolle sich mit den beiden anderen Herzögen und mit dem Königlichen Statthalter, der auch müsse hinzugezogen werden, über die Sache besprechen. Die Theologen Herzogs Johann des Aelteren, namentlich zuerst Georg Petrejus zu Tondern, M. Albertus Meigerius, Pastor zu Lindholm, M. Canutus Bramtius, Pastor zu Oesbye, demnächst sämmtliche zusammenberufene Prediger beharrten bei ihrer im vorigen Jahre abgegebenen Erklärung. Erstere hoben wieder hervor: „daß darin nicht allein des Ehrwürdigsten und hochgelahrtesten Herrn Philippi Melanchthonis, unseres und aller dankbaren Theologen liebsten Praeceptoris, mit nichten gedacht, sondern auch seine Loci communes (dergleichen Buch nach der Apostel Zeiten nicht geschrieben und von Luthero selbst zum höchsten recommendiret und canonisiret), und darneben auch der edle Schatz Corpus doctrinae ausgeschlossen“; die Gesammtheit der Prediger erklärt ihren „Unverstand und Einfalt“, so hohe und subtile Fragen, als in diesem Buche berührt, zu beurtheilen, und die unerhörten und dunkeln Redensarten, von denen ein Verzeichniß angelegt, war, zu fassen. Sie bitten sämmtlich, mit Unterschreibung dieser Formel verschont zu bleiben. Im Gottorfischen kam es gar noch nicht zu einer Erklärung. 1578 schrieb Eitzen, „auf das Bergische Buch hätten er und seine Mitbrüder sich nicht eingelassen, weil es von der Königlichen Majestät und Fürstlichen Durchlauchtigkeit den Geistlichen nicht zur Verhandlung darüber zugestellt worden, ohne Zweifel aus christlichem, gottseligem Bedenken, in dieser friedsamen Kirchen keine Gelegenheiten zuzulassen, dadurch die christliche Einigkeit möchte in Gefahr gesetzet und zerstöret werden“. — Eitzen hatte überhaupt viel in dieser Angelegenheit zu correspondiren, besonders nach Hessen, wo der Landgraf Wilhelm auch der Meinung war, daß die Concordienformel nicht zur Unterschrift vorzulegen sei, ehe man sich so weit geeinigt habe, daß eine allgemeine Unterschrift in der Lutherischen Kirche zu erwarten stehe. Man wollte, es möge Eitzen zu einer Zusammenkunft nach Cassel sich begeben; der Herzog gestattete dies aber nicht, vermuthlich um den Kurfürsten von Sachsen, der das Concordien-Werk so eifrig betrieb, nicht zu beleidigen. Eitzen mußte indessen auf Anfordern mit einer Erklärung hervortreten.