Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/210
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Dies geschah 1579, den 14. Januar. Die Schrift war betitelt,
„Ursachen, warum die Subscription des Bergischen Buches
ohne Confession billig soll werden abgeschlagen, genommen aus dem
Befehl Christi: Hütet euch vor den falschen Propheten u. s. w. und
aus dem Befehl des Heiligen Geistes: Glaubet nicht einem jeglichen
Geiste, sondern prüfet die Geister, ob sie von Gott seien Ad
illustrissimum Hassiae Principem.“ Vorsichtigerweise waren um
allen Verdacht irriger Lehre, und daß man etwa durch Verweigerung
der Unterschrift der Concordienformel die Sacramentirer und
Schwärmer begünstigen wolle, abzuwehren, eine Abschrift des
Eidesformulars der hiesigen Prediger angelegt. Diese Erklärung war
ziemlich hart abgefaßt und zog dem alten v. Eitzen viele fällige
Urtheile zu. Gleich der Anfang lautet: „Zum Ersten Weil Jacobus
Andreae Schmidlein unter dieser Confession seine
gotteslästerliche Schwermerey bedeckt, daß alle Creaturen mit dem
Sohne Gottes persönlichen vereiniget seyn, und daß in dem Sohne
Gottes Jesu Christo kein andere Gegenwärtigkeit seye des göttlichen
Wesens als in allen andern Creaturen“[1]. — Als der
Kurfürst von Sachsen von dieser Erklärung Kunde bekam, schrieb er
an den Herzog von Gottorf, ob wirklich dieses Bedenken von dem
General-Superintendenten von Eitzen herrühre? Dieser bekannte sich
dahin, übernahm dasselbe vertreten zu wollen, und der Herzog könne
einfach gegen den Kurfürsten erklären, es sei ohne sein Wissen und
ohne seinen Befehl geschehen, im Uebrigen beweise die mitgesandte
Eidesformel, die vor Jahren schon, weil viele Niederländer hieher
gekommen, die schwärmerische Meinungen mitgebracht, abgefaßt und
eingeführt worden, daß man hier reiner Lehre sei und den
Sacramentirern und Schwärmern keinen Vorschub leiste. Der Kurfürst
sandte nun Eitzens Erklärung an Jacob Andreä zu seiner
Verantwortung, daran dieser es denn auch nicht ermangeln ließ. Er
erklärte, daß Alles, was Dr. Paulus v. Eitzen in dieser
Schrift vorgebracht „nichts dann schändlicher, unverschämbter
Zwinglischer, Calvinistischer und Sacramentirischer Ungrund und
mutwillige teufflische calumni?[2] seynd, deren
sich ein Christenmensch, ich geschweige ein Doctor
