Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/249

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  3. Band  |  4. Band
2. Band  |  Inhalt des 2. Bandes
<<<Vorherige Seite
[248]
Nächste Seite>>>
[250]
SH-Kirchengeschichte-2.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Silbers verpfändet hatte. Beachtenswerth ist zunächst für Neumünster unsere erste urkundliche Beilage, welche zu einem Beleg dienen möge für das, was wir oben in Ansehung der canonisch rechtlichen Natur des Zehnten angedeutet haben.

Wir gehen nun dazu über, wie im Lübecker Bisthume das Zehntenwesen sich gestaltete. In den Slavischen Bisthümern war von Anfang an der Zehnte geboten, aber dennoch selbst hier in dem eroberten Lande schwer zu erlangen. Wir finden, daß der Bischof Evermod von Ratzeburg dem Grafen schon 1154 die Hälfte der Zehnten abgetreten habe, um der anderen Hälfte desto sicherer zu sein. So machte es Bischof Diedrich von Lübeck um 1188, da er von der Insel Pöel, die zu seinem Sprengel gehörte, des Zehnten nicht mächtig werden konnte. Er gab mit Bewilligung des Capitels den Herren von Mecklenburg, welche die Insel besaßen, die Hälfte, um die andere Hälfte desto sicherer zu erhalten. Ein Gleiches geschah hinsichtlich der Zehnten aus Wagrien. Den Grafen ward vom Bischof ein Theil davon überlassen, damit sie ihm Beistand leisten möchten das Uebrige zu erlangen. Albert Crantz[1] berichtet, nachdem er die Einmischung der Herren von Mecklenburg in das Zehntenwesen erzählt hat: ein Gleiches thaten der Graf von Ratzeburg und Adolph von Holstein, so daß sie Lehnsleute der Kirchen wurden, indem sie einen gewissen Theil der Zehnten empfingen, um Helfer zu sein, den übrigen Theil zu erzwingen. Zum Verständnisse bezüglicher Urkunden erinnern wir hier beiläufig daran, daß in den Slavischen Gegenden das Landmaß der Haken war. So viel Land als zwei Pferde mit solchem Hakenpflug umackern konnten, wurde auch als Haken bezeichnet. Die Benennung findet sich durch Preußen und Lievland hindurch; aber die Größe war in diesen Ländern verschieden. Nach dortigen Documenten ist manchmal eine Hufe (mansus) gleichbedeutend mit Haken (uncus), aber mitunter ist die Hufe ein kleineres Maß.

Die Einführung des Zehnten im Schleswigischen scheint erst gegen Ende des zwölften Jahrhunderts, und noch kaum zu Stande gekommen zu sein. Es wird das Jahr 1175 angegeben. Bei


  1. Metrop. l. VII, c. 11.