Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/237
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Fernbötel und andere Dörfer angelegt sind. Endlich das Feld
südlich, nämlich von der Trave bis zum Mötzener See. In diesen
zusammenhängenden Districten waren damals sechs Dörfer Rizendorf,
Hagersdorf, Zwitzel, Moizing (Mötzen) und zwei Dörfer Wittenborn.
1192 werden dem Kloster bestätigt Hochgersdorf, Moiltzen, Zwitzen,
Groß- und Klein-Wittenborn, Richsicdestorp, (welches das
vorhingenannte Ritzendorf sein wird), ferner Varenkroch und
Richerstorf. Eine Bestätigungsurkunde Christians I. nennt uns die
Besitzungen des Klosters zu damaliger Zeit vollständig. Es gehörten
dahin: Gisekenhagen und alles Land westlich vom Schlosse bis zur
Trave und die Monkmühle (die schon 1305 genannt wird); die Dörfer
Switzel mit dem Moorsee, der dabei belegen, Letzing, Kückeltze,
Mützing mit dem See, Hogerstorp, Niendorp bei Segeberg mit dem
Ylsee, Schackendorp, Varenkrog, Wittenborn, Walstede,
Negerenböttel, Verenböttel, Gunnenbeke, Bockhorst, einen Theil von
Gnissow, Orde (vielleicht Travenort), Siedesore (oder Hiddensore?),
Stenbeke, und einige wüste Feldmarken als Zastorpp mit einem
Antheil des Sees, Rickneranige, das Feld zu Kulen und Varnewinkel;
ferner alle Güter und Zehnten in der Marsch, als in der
Wilstermarsch 120 Morgen Landes, wovon Pacht und Zehnten entrichtet
wurden, zu Seestermühe den halben Zehnten und 28 Morgen Landes.
Ferner Güter und Zehnten auf der Geest, als zu Rodenwinkel den
Zehnten und 2 Hufen, zu Neverstorp ½ Hufe, zu Lütken-Rönnaw den
Zehnten und ½ Hufe, zu Odesvelde 1 Hufe, zu Nigendorp bei Letzing 2
½ Hufe, zu Gisekendorp 2 Hufen, Struckdorp 2 Hufen, Westerrade 3
Hufen, Qualen 1 Hufe, Groten-Gladebrügge 2 ½ Hufe und den halben
Zehnten, zu Stubbekesdorf den halben Zehnten, zu Bevenzee den
ganzen Zehnten und den Zehnten von einigen ihrer Dörfer als
Schwitzel, Hogerstorp, Mützing, Nygendorp bei Segeberg,
Schackendorp, Varenkroch. Erlassen wurde ihnen ferner damals das
landesherrliche Wiederkaufsrecht an den drei Dörfern Hiddensore,
Stenbeke und Gunnenbeke. Diese drei Dörfer müssen daher den
Canonicis in früherer Zeit von der Landesherrschaft auf Wiederkauf
überlassen sein. Sonst weiß man im Einzelnen nicht, wie das Stift
allmälig zu diesen Besitzungen gelangt sei. Von Kuhlen findet sich,
daß das Kloster dasselbe mit Tarbek von Johann und Otto Walstorp
1305 erkauft, und von Westerbüttel, welches Ferenbüttel sein wird,
daß es 1306 dasselbe von
