Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/227

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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breitete sich im nördlichen Schleswig Lügumkloster mit seinen Besitzungen aus. Das Diplomatarium dieses Klosters[1] giebt über den allmäligen Erwerb derselben Nachricht. Die Besitzthümer dieses Klosters zerfallen in das Lügumklostersche Birk und die Vogteien Abbild, Alslev, Raapstedt, Svanstrup, Scherrebek und Frösharde. Das Kloster war gegründet im Bezirk der Loeharde, die auch unter dem Namen Lügum-Harde vorkommt, aber schon 1212 befreite Waldemar II von der Königlichen Gerichtsbarkeit und Diensten des Klosters Lansten in der Parochie Lügum, und dies ist der Ursprung des Lügum-Birk, denn Birk ist das von der ordentlichen Hardesgerichtsbarkeit Eximirte. Zu den vormals bischöflichen Besitzungen in diesem Kirchspiel, welche dem Kloster bereits bei der Stiftung vom Bischof zu Ripen übertragen worden, kamen nach und nach Erwerbungen größtentheils von Edelleuten. So war z. B. Tornskov ein Edelhof, den der Ritter Abel besessen hatte, und dessen Sohn Erich 1349 hatte. Dieses Tornskov kam 1496 an das Kloster. Um 1400 schenkte der Knappe Andreas Trugelsen seine Güter in Kloing. In Loitwith hatte das Kloster schon 1283 Besitzungen, erwarb andere daselbst 1303, 1320, 1344, 1348, zuletzt 1512. Einen Hof (curia) zu Bjerndrup bekam es 1344, andere Theile des Dorfs 1348 von Esger Wind, 1379 von Joh. Lembek auf Troyburg, 1512 von König Hans. Wiisberg war eine curia oder ein Hof, den das Kloster schon 1342 wieder einlöste, also früher bereits besessen hatte. Das Kirchspiel Lügum erstreckte sich vormals noch weiter bis an die Widau, und so kamen auch Alsleben nördlich von der Au und Wester-Hoist, wo 1361 und 1460 das Kloster Besitzthümer von Edelleuten erwarb, zum Lügum-Birk. Der einzige Hof Lundsgaard, an welchen das Kloster seine Gerechtsame 1460 tauschweise aufgegeben, ist unter Loeharder Gerichtsbarkeit geblieben. Alles dieses mehr als 20 größere und kleinere Ortschaften, mit Inbegriff des Fleckens beim Kloster, der auf 11 Pflüge gesetzt ist, 90 ½ Pflüge, war unter Gerichtsbarkeit des Klosters. Was hingegen südwärts von der Au das Kloster erwarb und die Vogteien Alsleben und Raapstedt bildete, blieb unter Gerichtsbarkeit der Schlux-Harde, also zu derselben dingpflichtig, namentlich der andere Theil von Alsleben 4 Pflüge, in Osterhoist 3 ½,


  1. Langebek S. R. D. tom. VIII.