Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/227
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breitete sich im nördlichen Schleswig Lügumkloster mit seinen
Besitzungen aus. Das Diplomatarium dieses Klosters[1] giebt
über den allmäligen Erwerb derselben Nachricht. Die Besitzthümer
dieses Klosters zerfallen in das Lügumklostersche Birk und die
Vogteien Abbild, Alslev, Raapstedt, Svanstrup, Scherrebek und
Frösharde. Das Kloster war gegründet im Bezirk der Loeharde, die
auch unter dem Namen Lügum-Harde vorkommt, aber schon 1212 befreite
Waldemar II von der Königlichen Gerichtsbarkeit und Diensten des
Klosters Lansten in der Parochie Lügum, und dies ist der Ursprung
des Lügum-Birk, denn Birk ist das von der ordentlichen
Hardesgerichtsbarkeit Eximirte. Zu den vormals bischöflichen
Besitzungen in diesem Kirchspiel, welche dem Kloster bereits bei
der Stiftung vom Bischof zu Ripen übertragen worden, kamen nach und
nach Erwerbungen größtentheils von Edelleuten. So war z. B.
Tornskov ein Edelhof, den der Ritter Abel besessen hatte, und
dessen Sohn Erich 1349 hatte. Dieses Tornskov kam 1496 an das
Kloster. Um 1400 schenkte der Knappe Andreas Trugelsen seine Güter
in Kloing. In Loitwith hatte das Kloster schon 1283 Besitzungen,
erwarb andere daselbst 1303, 1320, 1344, 1348, zuletzt 1512. Einen
Hof (curia) zu Bjerndrup bekam es 1344, andere Theile des
Dorfs 1348 von Esger Wind, 1379 von Joh. Lembek auf Troyburg, 1512
von König Hans. Wiisberg war eine curia oder ein Hof, den
das Kloster schon 1342 wieder einlöste, also früher bereits
besessen hatte. Das Kirchspiel Lügum erstreckte sich vormals noch
weiter bis an die Widau, und so kamen auch Alsleben nördlich von
der Au und Wester-Hoist, wo 1361 und 1460 das Kloster Besitzthümer
von Edelleuten erwarb, zum Lügum-Birk. Der einzige Hof Lundsgaard,
an welchen das Kloster seine Gerechtsame 1460 tauschweise
aufgegeben, ist unter Loeharder Gerichtsbarkeit geblieben. Alles
dieses mehr als 20 größere und kleinere Ortschaften, mit Inbegriff
des Fleckens beim Kloster, der auf 11 Pflüge gesetzt ist, 90 ½
Pflüge, war unter Gerichtsbarkeit des Klosters. Was hingegen
südwärts von der Au das Kloster erwarb und die Vogteien Alsleben
und Raapstedt bildete, blieb unter Gerichtsbarkeit der
Schlux-Harde, also zu derselben dingpflichtig, namentlich der
andere Theil von Alsleben 4 Pflüge, in Osterhoist 3 ½,
- ↑ Langebek S. R. D. tom. VIII.
