Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/216

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Stein kaufte er wegen seiner vogteilichen Rechte in Eutin mit 600 Mark Lübscher Pfennige aus, den Ritter Heinrich v. Godow bewog er, seine Gerichtsbarkeit über eine Hufe in Thuorigke (Türk) und über die Insel Bosau aufzugeben, die Gebrüder von Ranzau zur Abtretung zweier Hufen und der Mühle in Malkwitz. Nun gab er dem Orte Eutin die Gerichtsbarkeit und das Lübsche Recht, setzte 12 Rathmänner ein, die mit seinem Vogt Recht sprechen sollten, und ließ die Stadt befestigen. Der folgende Bischof Johann (III.) von Tralow erwarb von Otto von Plön die Gerichtsbarkeit über Malent und andere Dörfer. Der Hof zu Kakedis, dessen vorhin Erwähnung geschehen, und der bei Lübbersdorf (Lubbrectdestorpe) unweit Oldenburg gelegen zu haben scheint, ging bei den Zeiten dieses Bischofs (1260-1277) in einer Ueberschwemmung zu Grunde. Sein Nachfolger Burchard v. Serken (1278-1317) erbaute zu Alt-Lübeck einen Bischofshof, kaufte von Otto v. Plöne für 430 Mark das Dorf Eghardistorpe (d. i. den Theil von Malent an der östlichen Seite der Au), sowie den dritten Theil des Halsgerichts, den derselbe in den bischöflichen Dörfern Malent, Hassendorf, Niversfelde, Malkwitz, Sieversdorf, Neuenkirchen, Saren, Benz, Gerstenkamp, Didelmesdorf, Vissowe, Sybrandesdorp hatte. Nach dem cod. Egl.[1] hatte um 1286 der Bischof fünf Gerichtsstätten: 1. in Eutin, wozu Gumale, Scernekowe, Bokholt, Jungfrauenort, Niendorf. 2. in Bosau, wozu Liensfeld (Melinesvelde), Kiekebusch, Blumenthal (das sich jetzt nicht mehr findet), Hassendorf, Wöbb (Wobese), Huzfeld (Gutisvelde), Brakrode, Türk (Thuorigke), Kreuzfeld (Crecevelde), Niendorf, Viert (Viride, jetzt zu Rothensande). 3. zu Malent, wohin Hassendorf, Neversfeld, Sieversdorf, Neuenkirchen, Malkwiz (Malkeuis), Sören (Zare), Benz (Bense), Gerstenkamp und Gremsmühlen. 4. zu Kakedis, wozu Lubbregtesdorpe (wahrscheinlich Lübbersdorf bei Oldenburg), Leceke, Kykebusch, Ribekesdorp und die Mühle zu Subbesdorp. Endlich 5. in Rensefeld. Dazu gehörten Alt-Lübeck, Puttekendorpe, die Mühle in Schwartau und das Haus der Aussätzigen im Dorfe Cleve, das dem Kloster Cismar gehörig. Wir sehen hier in dem fünften Gerichtsbezirk eine südlichere Landstrecke, die sich in der Folge noch durch Ankäufe vergrößerte. Zu dem nördlichen Theil wurden hinzugekauft


  1. Archiv für Staats- u. Kirchengesch. II, S. 277.