Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/216
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Stein kaufte er wegen seiner vogteilichen Rechte in Eutin mit 600
Mark Lübscher Pfennige aus, den Ritter Heinrich v. Godow bewog er,
seine Gerichtsbarkeit über eine Hufe in Thuorigke (Türk) und über
die Insel Bosau aufzugeben, die Gebrüder von Ranzau zur Abtretung
zweier Hufen und der Mühle in Malkwitz. Nun gab er dem Orte Eutin
die Gerichtsbarkeit und das Lübsche Recht, setzte 12 Rathmänner
ein, die mit seinem Vogt Recht sprechen sollten, und ließ die Stadt
befestigen. Der folgende Bischof Johann (III.) von Tralow erwarb
von Otto von Plön die Gerichtsbarkeit über Malent und andere
Dörfer. Der Hof zu Kakedis, dessen vorhin Erwähnung geschehen, und
der bei Lübbersdorf (Lubbrectdestorpe) unweit Oldenburg gelegen zu
haben scheint, ging bei den Zeiten dieses Bischofs (1260-1277) in
einer Ueberschwemmung zu Grunde. Sein Nachfolger Burchard v. Serken
(1278-1317) erbaute zu Alt-Lübeck einen Bischofshof, kaufte von
Otto v. Plöne für 430 Mark das Dorf Eghardistorpe (d. i. den Theil
von Malent an der östlichen Seite der Au), sowie den dritten Theil
des Halsgerichts, den derselbe in den bischöflichen Dörfern Malent,
Hassendorf, Niversfelde, Malkwitz, Sieversdorf, Neuenkirchen,
Saren, Benz, Gerstenkamp, Didelmesdorf, Vissowe, Sybrandesdorp
hatte. Nach dem cod. Egl.[1] hatte um 1286
der Bischof fünf Gerichtsstätten: 1. in Eutin, wozu Gumale,
Scernekowe, Bokholt, Jungfrauenort, Niendorf. 2. in Bosau, wozu
Liensfeld (Melinesvelde), Kiekebusch, Blumenthal (das sich jetzt
nicht mehr findet), Hassendorf, Wöbb (Wobese), Huzfeld
(Gutisvelde), Brakrode, Türk (Thuorigke), Kreuzfeld (Crecevelde),
Niendorf, Viert (Viride, jetzt zu Rothensande). 3. zu Malent, wohin
Hassendorf, Neversfeld, Sieversdorf, Neuenkirchen, Malkwiz
(Malkeuis), Sören (Zare), Benz (Bense), Gerstenkamp und
Gremsmühlen. 4. zu Kakedis, wozu Lubbregtesdorpe (wahrscheinlich
Lübbersdorf bei Oldenburg), Leceke, Kykebusch, Ribekesdorp und die
Mühle zu Subbesdorp. Endlich 5. in Rensefeld. Dazu gehörten
Alt-Lübeck, Puttekendorpe, die Mühle in Schwartau und das Haus der
Aussätzigen im Dorfe Cleve, das dem Kloster Cismar gehörig. Wir
sehen hier in dem fünften Gerichtsbezirk eine südlichere
Landstrecke, die sich in der Folge noch durch Ankäufe vergrößerte.
Zu dem nördlichen Theil wurden hinzugekauft
- ↑ Archiv für Staats- u. Kirchengesch. II, S. 277.
