Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/189

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  3. Band  |  4. Band
2. Band  |  Inhalt des 2. Bandes
<<<Vorherige Seite
[188]
Nächste Seite>>>
[190]
SH-Kirchengeschichte-2.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


Nachdem wir in dem Vorstehenden der Kathedral- und Klosterschulen speciell gedacht haben, ist nunmehr von den Stadtschulen zu handeln. Jedoch bevor wir dazu übergehen, möchte hier zuvörderst, um diese Verhältnisse allseitig zu berühren, noch Einiges über den gelehrten Schulunterricht während des Mittelalters anzuführen sein.

Der Unterricht war bekanntlich sehr dürftig, die Methode äußerst unbeholfen. Aber der Anfang und die erste Grundlegung des mittelalterlichen Schulsystems ist für jene Zeit doch wahrhaft großartig, wenn auch die neugegründeten Lehranstalten vorzugsweise für die Bildung von Geistlichen berechnet waren. Als Begründer wird der Angelsachse Alkwin (Alcuin), der Lehrer und Rathgeber Karls des Großen, mit Recht gefeiert. Durch Rhabanus Maurus, den Schüler Alcuins, wurde die am Benedictinerkloster zu Fulda gestiftete Schule und Bibliothek seit 813 hochberühmt. Gleichzeitig blühten die Klosterschulen zu Reichenau, zu Hirschau, zu Hersfeld, zu Weißenburg wo Otfried lehrte. Ferner entstanden in jener Periode die Domschulen zu Osnabrück, zu Magdeburg, zu Hamburg, zu Bremen, zu Cöln, zu Paderborn u. a. Die in dem Karolingischen Zeitalter gestifteten Unterrichtsanstalten waren allerdings zuerst für die Geistlichen bestimmt[1]; aber es waltete dabei doch die Absicht ob, die Bildung des ganzen Volkes zu heben[2]. Allein der geistliche Stand hatte freilich in der Folge eigentlich alle gelehrten Kenntnisse wie unter seinem Verschlusse.

Der Lehrplan wurde durch das traditionelle Trivium (wovon der Name „Trivialschule“ herkömmt) und Quadrivium bestimmt, wobei das System der sieben freien Künste zu Grunde lag. Jenes befaßte den Unterricht in der Grammatik, der Rhetorik und der Dialektik. Im dreizehnten Jahrhundert vereinfachte sich in den gelehrten Schulen durchgehends der hergebrachte Lehrplan, und von den sieben Künsten wurden manche nicht mehr gelehrt. Jetzt waren, sobald die Schüler das Lesen und Schreiben gehörig erlernt hatten,


  1. Vgl. Caroli M. constitut. de scholis instituendis, a. 788, apud Baluzium I p. 201 ff.
  2. Zu dem Capitul. Aquisgran. a. 789 wird ausdrücklich verordnet: Sacerdotes non solum servilis conditionis infantes sed etiam ingenuorum filios adgregent sibique socient, ut scholae legentium puerorum fiant.