Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/044

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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mit allen Sacramenten, Leichenpredigten und allen Handlungen für Todte und Lebendige bedienen, wie es einem Kirchherrn gebühre. Man sieht also, der Kirchherr war in diesem Falle selbst Capellan (ewiger oder ständiger Vicarius) der Husumer Capelle, behielt sich aber vor, durch einen persönlichen Stellvertreter oder Capellan die Amtsverrichtungen besorgen zu lassen. Magister Johannes Tetens, Domherr zu Schleswig, nennt sich 1496 Kirchherr zu Mildstedt und Husum in der Quittung über die 60 Mark, womit damals die Husumer die 4 Mark jährlicher Rente an die Mildstedter Kirche gelöst hatten. 1497 als über die jährlich zu entrichtenden 20 Mark Streit war, heißt Herr Johann Tetens „Kerkherr tho Milstede und der Capellen tho Husem.“ Die Capelle zu Husum aber ward zu einer stattlichen Kirche ausgebaut, in welcher zuletzt nicht weniger als 18 Altäre gewesen sein sollen, und an der die Zahl der Vicare 24 betragen haben soll. 1486 waren ihrer wenigstens so viele, daß sie ein eigenes Collegium ausmachten und ihren Dechanten hatten. Eines Vicars Laurentius Bolte am Marien-Altar wird 1477 gedacht, und um 1522 ward nördlich an die Kirche durch den Hardesvogt Hans Knudsen schon wieder eine andere Capelle angebaut. Hier waren nun aus einem Kirchspiele zwei entstanden; die Tochterkirche aber stieg bald zu höherem Ansehen als die Mutterkirche. - Von Bredstedt hat man folgende Nachrichten. Bischof Nicolaus erlaubte den Bredstedtern eine Capelle zu erbauen zur Ehre der heiligen Dreifaltigkeit, der Mutter Gottes und S. Nicolai. Der Kirchherr Syevert zu Breckling sollte durch einen Vicarius den Gottesdienst verwalten lassen. Dieser Syevert Smydh, Kirchherr zu Breckling, verpflichtete sich gegen die Bredstedter zur Lesung dreier Messen wöchentlich in der Capelle, wofür sie ihm 8 Mark geben wollten, die Hälfte zu Ostern, die Hälfte zu Michaelis. Auch wurde ihnen ein Kirchhof bewilligt. Sie durften sich aber von Brecklum nicht trennen, sondern sollten dem Kirchherrn gerecht werden, Kirche und Wedeme im Stande halten helfen. Der Amtmann zu Flensburg Hartwig Schinkel hat einen darüber ausgefertigten Brief bestätigt, dessen Jahreszahl aber undeutlich ist. Wahrscheinlich ist 1462 zu lesen, denn um diese Zeit war Hartwig Schinkel Amtmann zu Flensburg; in dem Register wegen des Cathedraticums, das in das Jahr 1463 zu setzen ist, kommt schon vor: Capella in Bresstede, und Herr Sievert