Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/045
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erscheint um eben diese Zeit als Kirchherr zu Brecklum, ums Jahr
1467 aber schon ein anderer, Laurentius Callisen. Daher wird die
Angabe 1470, welche sich auch findet, unrichtig sein. Anno 1500
werden im Memorienbuche der Flensburger Marienkirche noch die
Tutores (Kirchgeschwornen) capellae S. Nicolai in
Brested erwähnt. 1539 ward verhandelt über des Kirchherrn zu
Bredstedt Födung (Lebensunterhalt), und es wird hinzugefügt „denn
de Kerke nich lang en Kirchspiel-Kerke gewest ist.“ Die Erhebung zu
einer Kirchspielskirche ist also jedenfalls zu Anfange des
sechszehnten Jahrhunderts geschehen, der Sage nach zu den Zeiten
des Hardesvogts Poppe Boyen, welcher 1509 und 1517 vorkommt, und
die Trennung von Brecklum soll deswegen vom Könige bewilligt sein
eben wohl auf Antrag dieses Hardesvogts, weil ein Kind, das man von
Bredstedt nach Brecklum zur Taufe bringen wollte, unterwegs
gestorben war. Da nun ein altes Verzeichniß der Bredstedter
Kirchherren mit Johannes Petri 1510 anfängt, so wird anzunehmen
sein, die Trennung sei damals geschehen. — Die angeführten
Nachrichten, die freilich aus späteren Zeiten sind, zeigen
wenigstens, in welcher Weise es auch früher bei Abtrennung von
Capellen hergegangen sein mag. Wir haben hier Beispiele, wo der
Kirchherr selbst das Pfarramt an den Capellen behielt, sich aber
vorbehielt, durch einen Vicarius oder persönlichen Stellvertreter
(„personel Capellan“, wie es in Dänemark noch heißt, unser
Adjunctus pro persona) den Gottesdienst besorgen zu
lassen. Es erklären sich hieraus auch die Annexe, welche man
insgemein Filialkirchen zu nennen pflegt, die im Schleswigschen
nicht selten, im Holsteinischen jetzt gar nicht mehr vorkommen, wo
ein Pfarrer zwei Kirchen zu versehen hat[1]. In manchen
Fällen mögen es wirklich Tochterkirchen gewesen sein, doch ist
nicht immer mit Sicherheit aus den jetzigen Verhältnissen auf die
ursprünglichen der Schluß zu machen, da mitunter der Wohnsitz des
Pfarrers verlegt ist z. B. von Struxdorf, einer alten Hauptkirche,
nach Thumbye, das eine Capelle war; ferner in manchen Fällen die
Annexe blos durch Combinirung zweier Capellen entstanden sind, wenn
nämlich Eine nicht zum Unterhalt eines Geistlichen genügte, und
selbst aus verschiedenen Distrikten oder Urkirchspielen hat man
wohl der örtlichen Verhältnisse wegen Kirchen oder Capellen
zusammengelegt z. B.
- ↑ Langebeck VII, 503.
