Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/069

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Herzogthum Luxemburg und Grafschaft Chiny. Derselbe war mit Eva von Bemmelsberg genannt Honstein verheirathet, und hat folgende Kinder hinterlassen :

1. Bernhard von Velbrüggen Teutsch Ordens Ritter; er wird von seinem folgenden Bruder als der ältere bezeichnet.
2. Wolff Conrad von Velbrüggen Herr zu Beffort; ich finde nicht, dass er verheirathet gewesen. Beffort geht auf seinen folgenden Bruder über.
3. Friederich von Velbrüggen Herr zu Beffort, war mit Anna von Eltz verheirathet, und ist wohl anfangs 1589 kinderlos gestorben.
4. Margaretha von Velbrüggen war mit Caspar von Huy Herrn zu Huy verheirathet. Durch ihre Tochter Odilia von Huy ist Beffort an einen Herrn von Chalon gekommen.
5. Odilia von Velbrüggen Frau im Kloster zu Ouhren.
6. Magdalena von Velbrüggen Klosterjungfrau zu Marienthal.

Zur Geschichte von Beffort ist dann noch zu bemerken, dass Anna Quad den vierten Theil dieser Herrschaft, den sie im J. 1518 ihrem Gatten Bernhard Herrn zur Veltz zugebracht hatte, in ihre zweite Ehe mit Heinrich von Hagen Herrn zu Uppelborn und zur Motten, mit herüber genommen. Die Hälfte dieses Viertels, also ein Achtel, erhielt ihre Tochter Margaretha von Hagen, als sie im J. 1542 Hans Richard Herrn zu Eltz, Amtmann zu Montabaur, Limburg und Molsberg heirathete. Diese Ehegatten haben dann ihr Achtel im J. 1551 dem Bernhard von Velbrüggen Amtmann zu Vianden verkauft. - Von dem Viertel des Hauses zur Veltz ist die Hälfte, also ein Achtel, im J. 1620 an die Herren von Bongart zu Paffendorf gekommen; über das andere Achtel fehlen die Nachrichten.

Linie zu Garrath.

Das Haus Garrath oder der adelige Hof „zo Gardroide“ gehörte zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts dem Heinrich von Landsberg. Nach kinderlosem Absterben desselben erbte das Haus auf seinen Bruder, Ritter Johan von Landsberg. Des Ritters Tochter, Swenolt von Landsberg, heirathete im J. 1419 Wilhelm von Nesselrode Herrn zum Steyne. Da heisst es nun in dem Ehevertrage, dass Swenolt und ihre Geschwister nach der Eltern Tode sich in diese Erbschaft theilen sollen, „Be-