Haus Heven

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Hierarchie Regional > Historisches Territorium > Mark-Wap.jpg - Portal:Grafschaft Mark > Grafschaft Mark > Haus Heven

Siegel 1308 Henrici de Lutzelowe, militis (Werden)
Siegel 1409 Gerlaci de Luttelower (Kentrup)

Lage

Ältere Nachrichten

Name

  • 9. J. „uilla Heuinni in pago Borahtron"; ca. 1150 „Hevinne".

Grundherrschaft

  • Nach dem auf das 11. Jahrhundert zurückgehenden Verzeichnisse der Stiftungen übergaben Wigburg und ihr Sohn Banager zum Seelenheile ihrer Schwester Seburg deren Erbe „suyta Hevinne" dem Kloster (Kötzschke, Urbare d. Abtei Werden, Bd. 1, S. 153).

Lehninhaber

  • 1308 wird Henrici de Lutzelowe, militis, genannt. Nach dem nahegelegenen Dorfe nannten sich später die Ritter von Lüttelowe. auch „von der Hevene".
  • 1344 wird „Gerlach ther Heven" nach dem ältesten Lehnsregister belehnt.
    • 14. Jhdt. Johann von Lüttelnau zu Haus Heck (Werden), ein Verwandter des Gerlach von Lüttelnau auf Haus Heven
  • Sohn Heinrich von der Hevene wird 1344 und 1350 erwähnt ihm folgt
  • 1409 Gerlaci de Luttelower (Kentrup)
    • Gherlich Luttelow der Stadt Essen die Fehde, ihm schließen sich an: Hinrich van den Koten, Wessel von Herike, Albert Brincke, Diederich Schadelant, Godert Stenworte gt. Henneken, Ghert Redinchus gt. Sobbe, Herman Wluc, Albert van Wluc, Evert van Ruispe, Kord van Ruispe und deren Knechte.
      • Quelle: Stadtarchiv Essen, Brief-Slg. Teil 1, Signatur 11-980

Siegel

Diese Ritter von Heven führten wie diejenigen von Lüttelower 11 in ein stehendes Kreuz gesetzte Rauten im Wappen.

Besitzwechsel

Das Rittergut kam am Anfang des 15. Jahrhunderts an die Herren von Vaerst, die auf dem Rittersitz Kallenberg bei Kirchende saßen.

  • um 1400: Hermann von dem Vorste „cum bonis ter Hevene et cum bonis Yuthoff et cum mola ibidem et castro et velthus" wird in dem Lehnsregister des Abtes von Spiegelberg, das um 1400 verfaßt ist, als belehnt angeführt. (Kötzschke 2. S. 122, 143).

Besitzwechsel

  • 15. Jahrhundert an die Ritter von Vishusen genannt „dey Dene",
  • 18.11.1524 Elbert von Holte zu Haus Heven mit seiner Frau Katharina und den beiden Söhnen Franz und Goswin (im Siegel: in der Steinkuhle) verkaufen eine Kornernte aus ihren Gütern, namentlich "uth dem Nedergude, uth der Heven, uth der Steynkulen" den Gebrüdern Johann und Hermann von Viermonden (auf Haus Bladenhorst)
  • im 16. Jahrhundert an die Ritter von Elverfeld (1527-1627)
    • Jasper von Elverfeld, Droste und Rat zu Wetter und Hörde, wurde 1527 vom Abte von Werden mit dem Gute „zur Hevene" zu Dienstmanns Rechten belehnt.
  • 1627 Belehnung: Heinrich von Elverfeldt zu Herbede
    • 1627 wird zeitweise zur Verwaltung für die Dauer eines Prozesses, der sich um den Hof entspann, Matthias Daniels, Richter zu Bochum eingesetzt.
  • 1629 Belehnung: Conrad von Vaerst zum Callenberg (+ 1657), (Ehefrau: Metta Sibilla von Hoete),
  • 1646 Belehnung: Cession an Gerhard von Kettler zum Gerkendahl und Brüggen (Ehefrau: Anna Sybilla von Thülen).
  • 1650 Lehnsexpektanz des Gerhard Zepherin Cailla, Drost zu Werden (Ehefrau: Sybilla Adriana von Ketteler).
  • 1657 Belehnung: Heinrich von Vaerst
  • 1706 Belehnung: Conrad Heinrich Georg von Vaerst
  • 1727 Belehnung: Adolf Heinrich Bernhard von Vaerst
  • Der letzte Besitzer Freiherr Ludolf Bernhard von Vaerst „Herr zu Heven und Bäkinghoff" verkaufte am 25. 3. 1747 seinen Besitz an den Freiherrn Wilhelm Ludolf von Bönen zu Berge bei Buer für 46.800 Reichsthaler.
  • 1771 Belehnung: Ludolf Friedrich Adolf, Freiherr von Bönen
  • 1783 Brüder Wilhelm Gisbert von Bönen und Ludolf Friedrich, Graf von Westerholt Gysenberg
  • Ludolf Friedrich, Graf von Westerholt Gysenberg r trat am 13.12.1783 seine Rechte an seinen Bruder ab.
  • 1799 Belehnung: Wilhelm Giesbert, Freiherr von Bönen zum Haus Löringhof
    • Der einzige Sohn Graf Max von Bönen übernahm am 25.09.1801 das Rittergut (+16.12.1815 auf Haus Löringhof)
Hammerwerk an Wassermühle

Gutsumfang

Ein vom alten „Land- und Stadtgericht" Bochum für das 1816 angelegte Grundbuch angefordete Verzeichnis der zum Rittergut gehörigen Pertinenzien ergab folgender Gutsbestand. „Ein kleines Wohngebäude, mäßig aufgeführt, als Rest von dem alten größeren Hause, in brauchbarem Stande, in dem Parterre mit einer Küche und zwei geräumigen Stuben hinter und neben dem Heerde nebst einem Paar kleinen Gemächern, oben ein kleineres und größeres Zimmer, darüber im Dach ein gewöhnlicher Boden". Gegenüber diesem alten Wohnhause, das kaum noch an den alten Rittersitz erinnern mochte, lag eine alte Scheune, beide umgeben von einem gänzlich verschlammten Teichgraben. An Ackerländereien werden genannt die 3 Morgen große Sandkuhle bei der Mühle, das 23 Morgen umfassende Hever Feld, das sich bis Ümmingen ausdehnte, der Sudhoffs Kamp bei Thönis Hof (11 Morgen) und noch einige kleinere Ackerstücke.(Der kölnische Morgen zu 208 Ruten gerechnet). Wiesen- und Weidengründe (20 Morgen) und Holzungen (die Langewiesche, das Herrenbüschen, der Finkenberg Buchenwald), vervollständigten den Besitz, der von einem Pächter bewirtschaftet wurde. Bei dem Hof lag am Meeßbach eine Kornmühle, die auch eine Oelmühle enthielt. Zu dem Gerechtsamen des Rittergutes gehörte ein Stabeisen- und Sensenhammer. Der Fabrikant Peter Lange hatte durch landesherrliche Konzession einen Stahlhammer an dem Meeßbach - dem jetzigen Ölbach - rechts der Chaussee Witten-Bochum um 1732 angelegt, der 1752 für 953 Taler an den Freiherrn von Boenen abgetreten wurde. 1791 ließ dieser am Mühlenteich einen neuen Stabhammer (Handwerk) anlegen, während in dem erstgenannten Werk an der Chaussee nur noch Sensen hergestellt wurden. 1811 wurde der Stabhammer wegen mangelnder Aussicht auf vorteilhaften Betrieb abgebrochen, sodaß nur noch der Sensenhammer mit einer für den Schmied bestimmten notdürftigen Wohnung betrieben wurde. Dieser Eisenhammer wurde am 24. 9. 1818 an den Hammerschmied Hermann Daun verkauft. Mit den Hammergerechtsamen hatte der Freiherr auch das Steinkohlenbergwerk Hammerbeek, „am Wannenschen Kleff nächst dem Ausflusse des sogenannten Hammerbaches in die Ruhr" angekauft, das aber trotz vieler Bemühungen beim Bergamt noch nicht in Betrieb genommen werden konnte.

Gerechtsame

Der Inhaber des Rittergutes hatte schließlich noch einen Sitz in der Kirche zu Ümmingen, das Recht des Begräbnisses in derselben, sowie das Stimmrecht bei Besetzung der Stellen eines Predigers, Schullehrers und Küsters in der genannten Gemeinde.

Eigenbehörige

Zu dem Rittergut gehörten nach dem „Pertinentienverzeichnisse" von 1816 eine größere Anzahl Kotten und Höfe, die abgabepflichtig waren. Als Besitzer der Kotten werden genannt: 1. der Unterste Kampmann, der an Pacht je 2 Malter Roggen und Gerste und drei Hühner gab. 2. Brune auf der Hustadt, je 1 Malter Roggen und Gerste und 3 Hühner. Der Kotten war an die katholische Pastorat in Bochum zehntpflichtig. 3. Fincke im Berge (Abgaben wie zu 2), 2 Hühner. 4. Oberste Voß auf der Hustadt (Abgaben wie zu 2), 4 Hühner, 1 Pfd. Pfeffer. 5. Unterste Voß auf der Hustadt, (Pacht: 2 Sch. Roggen, 1 Malter Gerste, 1 Malter Hafer, 4 Hühner, 1 Pfd. Pfeffer). 6. Hentnocker auf der Hustadt, (Je 1 Sch. Roggen und Gerste). 7. Balthe auf der Hustadt, (2 Sch. Roggen, 3 Sch. Gerste). 8. Kalverkemper in der Baut Heven, (Leineweber, Je 2 Sch. Roggen und Gerste). 9. Langewiesche in der Baut Heven, (Pacht: 4 Thaler, 4 Hühner). 10. Hustadt auf der Hustadt, (Pacht: 1 Sch. Roggen). 11. Schnidder, (7 Thaler Pacht). Diese Kotten lagen - außer zu 8 und 9 - in der Hustadt, also dem Gelände, das ursprünglich zur Heide für das Vieh benutzt wurde. Die Kötter waren zu Handdiensten auf dem Rittergut verpflichtet, die an bestimmten Tagen, deren Zahl für jeden Kötter wechselte, namentlich bei der Frühjahrsbestellung der Äcker und in der Ernte zu leisten waren.

Aufhebung der Eigenbehörigkeit

Unter der franz. Fremdherrschaft (Okt. 1806-18. 11. 1813) vollzog sich die wichtigste Änderung in der Lage des Bauernstandes. Die Lehns- und Gutsuntertänigkeit der Bauern wurde durch Kaiserliche Dekrete vom 11. 1. 1809 und 13. 9. 1811 aufgehoben.

Archivalien

  • Westfälisches Archivamt, Depositum Callenberg, darin Haus Heven
  • Stadt u. Vestisches Archiv Recklinghausen, Bestand Westerholt-Arenfeld, darin Rittergut Heven.

Bibliografie

  • Höfken: Zur Geschichte des Rittergutes Heven im Bochumer Heimatbuch für Stadt u. Land, Bochum 1925.
  • Fahne, Westfälische Geschlechter.
  • Elverfeldter Urkundenbuch 2, Nr. 679
  • Kötzschke 2, S. 122, 143
  • Geschichte des Geschlechts der Freiherrn von Elverfeld.