Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/104

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 19.


befindet sich als Zeichen der Prüfungsstelle ein Adler, auf der anderen die Zahl der in der Flüssigkeit enthaltenen Immunisirungseinheiten. Doch ist zugelassen, die Zahl der Immunisirungseinheiten, statt auf der Plombe, auf dem Verbandpapier des Stopfens (Tektur) der Fläschchen mit Dauerfarbe aufzudrücken.
      Für die Bemessung der in dem Serum vorhandenen Immunisirungseinheiten werden bis auf Weiteres drei Grade zu Grunde gelegt, je nachdem dasselbe in 1 ccm mindestens 100, 150 oder 200 Immunisirungseinheiten enthält. Außerdem wird Ursprung und Hersteller auf dem Fläschchen verzeichnet sein.
      2) Das Serum ist vor Licht und Erwärmung geschützt, aber doch an einem frostfreien Orte aufzubewahren. Wenn auch ein geringer Bodensatz der Wirkung des Serums keinen Eintrag thut, so soll doch solches mit bleibenden Trübungen oder stärkerem Bodensatz nicht abgegeben werden. Die beiden oben bezeichneten Bezugsstätten sind erbötig, derartiges unbrauchbar gewordenes, von ihnen geliefertes Serum, sowie solches einer bestimmten Kontrolnummer, dessen Einziehung auf Grund der Untersuchung der Kontrolstation angeordnet und bekannt gegeben ist, falls sich der Plombenverschluß unversehrt erweist, gegen unverdächtige Präparate franko gegen franko einzutauschen.
      3) Der Taxpreis für das geprüfte Diphtherieserum wird nach dem Gehalt an Immunisirungseinheiten und dem jeweiligen Fabrikpreis für 100 solcher Einheiten berechnet.
      Zur Zeit ist derselbe für den Verkehr mit den Apotheken auf 35 Pfennige für 100 Immunisirungseinheiten festgesetzt.
      Für das aus den Farbwerken vormals Meister, Lucius und Brüning in Höchst am Main bezogene Diphtherieserum, welches für die Universitätskliniken und anderweite öffentliche Krankenanstalten oder für Personen verwendet wird, deren Rezepte aus Staats- oder Gemeindemitteln oder von Krankenkassen im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes oder von Vereinigungen gezahlt werden, welche die öffentliche Armenpflege zu ersetzen oder zu erleichtern bezwecken, tritt eine von der genannten Fabrikationsstätte gewährte Ermäßigung auf 271/2 Pfennig für 100 Immunisirungseinheiten ein, sofern die betreffenden Rezepte von einer öffentlichen Behörde, einer Anstalts- oder Kassenverwaltung gestempelt oder mit einem Bestätigungsvermerk der Bürgermeisterei über die Verwendung in der bezeichneten Weise versehen sind.
      Die Höchster Farbwerke haben sich bereit erklärt, die Lieferung des zu ermäßigtem Preis erhältlichen Serums an die in Ziffer 3 genannten Anstalten und Personen in der Weise zu regeln, daß die Apotheker beim Bezug den vollen Preis zu entrichten haben, jedoch nachträglich auf Vorlage des Nachweises über die Verwendung des Serums die Differenz zwischen dem berechneten und dem ermäßigten Preis von der Fabrikationsstätte zurückvergütet erhalten. Der Nachweis ist durch Einsendung der betreffenden gestempelten oder sonst bestätigten Rezepte zu erbringen.