Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/105

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Nr. 19.


      4) Dem Apotheker stehen für seine Bemühungen beim Vertrieb des Diphtherieserums für je 100 Immunisirungseinheiten 71/2 Pfennig, mindestens aber für das einzelne Fläschchen 50 Pfennig und höchstens 1 Mark zu. Danach würde der Taxpreis für ein von der Fabrikationsstätte mit Nr. 0 (200 Einheiten) bezeichnetes Fläschchen 1 Mark 20 Pfennig, für Nr. 1 (600 Einheiten) 2 Mark 60 Pfennig, für Nr. 2 (1000 Einheiten) 4 Mark 25 Pfennig und für Nr. 3 (1500 Einheiten) 6 Mark 25 Pfennig betragen.
      Die durch Ziffer 3 der allgemeinen Bestimmungen der Arzneitaxe festgesetzten Abzüge finden auf den Vertrieb des Diphtherieserums keine Anwendung.

            Darmstadt, den 24. Juni 1895.

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

Finger.


Dr. Weber.