Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/232

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 20.


4) Christoph Ofenloch von Bürstadt, wegen im 5. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf weitere 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 2. November 1859.
5) Anna Maria Weyrauch I. von Bullau, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 9 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 8. November 1859.
6) Anna Maria Weyrauch II. von Bullau, wegen im 1. Rückfall verübten einfachen Diebstahls, sowie wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 8. November 1859.
7) Jacob Hartkorn von Warnersberg, in Bayern, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und im 5. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren 4 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 8. November 1859.
8) Johannes Borger von Gronau, wegen 1 einfachen und 1 kleinen im 2. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 121/2 Monaten, durch Urtheil vom 18. November 1859.
9) Margaretha Hohmann, genannt Ehrhardt, von Nieder-Kainsbach, wegen im wiederholten Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr und 4 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 18. November 1859.
10) Georg Ziener von Ober-Abtsteinach, wegen abermaliger im wiederholten 5. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 41/2 Jahren, mittelst Erhöhung der durch Urtheil vom 1. Juli d. J. erkannten geschärften Zuchthausstrafe von 3 Jahren 6 Monaten, durch Urtheil vom 18. November 1859.
11) Georg Heim von Roßdorf, wegen Körperverletzung, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr 6 Monaten, durch Urtheil vom 19. November 1859.
12) Georg Adler von Seckmauern, wegen einfachen Betrugs, in eine Correctionshausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 26. November 1859.
13) Margaretha Rodenhöfer von Kreidach wegen Entweichung aus der Haft im Complott, wegen Unterschlagung, im 2. Rückfall verübten Diebstahls und wegen Diebstahlsbegünstigung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 13 Monaten, durch Urtheil vom 13. December 1859.
14) Johannes Becker von Wersau, wegen einfachen im 4. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, durch Urtheil vom 13. December 1859.
15) Susanne Staub von Neu-Isenburg, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 28. December 1859.
16) Dorothea Herzberger von Mörfelden, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 30. December 1859.
17) Margaretha Mauer von Darmstadt, wegen einfachen im 2. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 13. Januar 1860.