Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/231

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 20.


14) Durch Urtheil vom 17. Januar 1860:
a) Friedrich Lehr, ohne Gewerbe, von Bessungen, wegen im Complott verübten Raubs, in eine Zuchthausstrafe von 6 Jahren;
b) Magdalena Hechler von Pfungstadt, wegen im Complott verübten Raubs, der als 2. Rückfsall erscheint, sowie wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 6 Jahren.
15) Jacob Walther, Dienstknecht von Hering, durch Urtheil vom 18. Januar 1860, wegen ausgezeichneten Diebstahls im 2. Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren.
16) Johannes Pfendt, Fabrikarbeiter von Bürgel, durch Urtheil vom 20. Januar 1860, wegen versuchter Nothzucht, in contumaciam, in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren.
17) Wilhelm Blümmel, Gärtner von Darmstadt, durch Urtheil vom 20. Januar 1860, wegen Brandstiftung, Eigenthumsbeschädigung und kleinen Diebstahls im 1. Rückfall, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 10 Jahren.
18) Durch Urtheil vom 21. Januar 1860:
a) Georg Kratz, ohne Gewerbe, von Offenbach, wegen ausgezeichneten Diebstahls im ersten Rückfall, sowie wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 6 Jahren 2 Monaten;
b) Johann Gotthold, Schuhmacherlehrling von Offenbach, wegen ausgezeichneten und kleinen Diebstahls, sowie wegen Landstreicherei im 3. Rückfall, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 6 Jahren 6 Monaten.
II. Von dem Großherzoglichen Provinzialstrafgericht der Provinz Starkenburg:
1) Jacob Balmer, Metzgerbursche von Neckarems, im Königreich Württemberg, zuletzt in Darmstadt sich aufhaltend, durch Urtheil vom 17. October 1859, wegen Schriftfälschung und einfacher Unterschlagung im 3. Rückfalle, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 21/2 Jahren.
2) Carl Friedrich Wilhelm Lorenz Habermehl, Handarbeiter von Darmstadt, durch Urtheil vom 18. October 1859, wegen zweier Schriftfälschungen, verübt im 5. Rückfall, wegen einfachen Diebstahls, 2 versuchter kleiner Betrügereien und 1 kleinen vollendeten Betrugs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 11/2 Jahren.
III. Von dem Großherzoglichen Hofgericht der Provinz Starkenburg:
1) Anna Maria Mink von Rimbach, wegen Kindesaussetzung, einfachen Diebstahls und kleiner Unterschlagung, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 8 Monaten, durch Urtheil vom 11. October 1859.
2) Georg Ziener von Ober-Abtsteinach, wegen abermaliger Landstreicherei, im wiederholten 5. Rückfall begangen, als Zusatz zu der bereits erkannten geschärften Zuchthausstrafe eine weitere geschärfte Zuchthausstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten, mit Bestätigung der früher ausgesprochenen Stellung unter Polizei-Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 18. October 1859.
3) Elisabetha Schmidt von Trösel, wegen Eigenthumsbeschädigung, Entweichung aus dem Gefängniß im Complott, wegen im 6. Rückfall begangener Landstreicherei, sowie wegen Unterschlagung und Bruchs der Confination, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren 11/2 Monat, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 21. October 1859.