Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860/233

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1860
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1860.djvu
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Nr. 20.


18) Gertrude Unrath von Mörlenbach, wegen Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 4 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 27. Januar 1860.
19) Catharina Fischer von Aschbach, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei, wegen 1 kleinen Diebstahls und Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr 8 Tagen, mit Stellung unter polizeiliche Aussicht auf 18 Monate nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 31. Januar 1860.
20) Magdalena Weidner von Virnheim, wegen einfachen im Complott verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 12 Monaten, durch Urtheil vom 31. Januar 1860.
21) Jacob Jäckel von Hummetroth, wegen im 5. Rückfall, begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 2 Jahren, durch Urtheil vom 17. Februar 1860.
22) Daniel Buchhammer von Darmstadt, wegen einfachen im Complott verübten Diebstahls, sowie Begünstigung 1 einfachen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafevon 1 Jahr 1/2 Monat,
23) Georg Wilhelm Götz von Darmstadt, wegen 2 einfacher Diebstähle, wovon einer im Complott verübt, in eine Correctionshausstrafe von 1 Jahr, sowie
24) Ernst Reinfrank von Darmstadt, wegen einfachen, im 4. Rückfall verübten Diebstahls, sowie wegen 2 kleiner Diebstähle, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 17 Monaten,
die 3 Letztgenannten durch Urtheile vom 4. October 1859 und resp. 18. Februar 1860.
25) Margaretha Gölz von Nieder-Liebersbach, wegen im wiederholten Rückfall begangener Landstreicherei in eine geschärfte Zuchthausstrafe von 21/2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 18. Februar 1860.
26) Margaretha Veith von Lampertheim, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 24. Februar 1860.
27) Appollonia Wetzel von Wattenheim, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshansstrafe von 16 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf weitere 4 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 24. Februar 1860.
28) Anna Maria Stuckert von Balkhausen, wegen im 4. Rückfall begangener Landstreicherei und im 3. Rückfall verübten kleinen Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 2 Jahren 3 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 3 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 6. März 1860.
29) Babette Kleyer von Darmstadt, wegen einfachen, im 4. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 6. März 1860.
30) Eva Maria Schmauß von Lützel-Wiebelsbach, wegen im 3. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Bruchs der Confination, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 7. März 1860.
31) Philipp Schneider von Offenthal, wegen 1 einfachen, im 5. Rückfall verübten Diebstahls, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 13. März 1860.
32) Conrad Rullmann von Darmstadt, wegen 2 einfacher im Complott verübter Diebstähle, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 1 Jahr, durch Urtheil vom 20. März 1860.
33 Valentin Wildhard von Hainstadt, wegen im 2. Rückfall begangener Landstreicherei und wegen Confinationsbruchs, in eine geschärfte Correctionshausstrafe von 15 Monaten, mit Stellung unter polizeiliche Aufsicht auf 2 Jahre nach verbüßter Strafe, durch Urtheil vom 20. März 1860.