Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/015

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 2.


Bekanntmachung,
die Ausgabe von 90O,000 fl. in Grundrentenscheinen nach dem Gesetze vom 8. December 1851 betreffend.

Nachdem die Anfertigung der auf den Grund des Gesetzes vom 8. December 1851 weiter auszugebenden 900,000 fl. in Grundrentenscheinen nunmehr vollendet ist, und zwar in Fünf und Dreißig-Guldenscheinen, in Zehnguldenscheinen, in Fünfguldenscheinen und in Einguldenscheinen, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese neuen Scheine von den früher nach dem Gesetze vom 30. Juli 1848 ausgegebenen und in den Bekanntmachungen vom 2. November 1848 und vom 22. October 1849 beschriebenen Grundrentenscheinen sich nur durch die Legende auf der Vorderseite unterscheiden, indem der Schluß dieser Legende hier lautet:

"auf Grund des Gesetzes vom 8. December 1851."
"Gültig bei allen Zahlungen für voll."
"Darmstadt den 28. Februar 1852
"Großh. Hess. Staatsschuldentilgungskasse-Direction"
und hierunter die Facsimilia der Unterschriften der gegenwärtigen Directoren der Großh. Staatsschuldentilgungskasse: "Eckhardt" und "v. Rabenau" gedruckt sind.
In allen übrigen Beziehungen dagegen sind die neuen Grundrentenscheine der verschiedenen Gattungen mit den früher ausgegebenen Scheinen derselben Gattungen vollkommen übereinstimmend.
Darmstadt, den 6. Januar 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck
Schleiermacher.


Bekanntmachung,
die amtliche Benennung der Recepturen Vöhl, Wimpfen und Lindenfels betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben allergnädigst zu verfügen geruht, daß die Recepturen Vöhl, Wimpfen und Lindenfels die amtliche Bezeichnung "Rentämter" erhalten und die bei denselben angestellten Receptoren, soweit dies nicht bereits der Fall ist, künftig den Amtstitel: "Rentamtmann" führen sollen.

Diese Allerhöchste Verfügung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Darmstadt, den 10. Januar 1853.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
F. von Schenck.
Schleiermacher.