Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853/014

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1853
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1853.djvu
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Nr. 2.


Bekanntmachung,
die Bestätigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

Im Laufe des vierten Quartals 1852 sind von des Großherzogs Königlicher Hoheit nachstehende Stiftungen und Vermächtnisse bestätigt und hierauf die betreffenden Behörden zu deren Annahme ermächtigt worden: 1) das Vermächtniß des katholischen Pfarrers Nicolaus Becker zu Mühlheim an die Taubstummen-Anstalt zu Bensheim im Betrage von 800 Gulden;
2) das Vermächtniß des Wolf Stern zu Niederweidbach im Betrage von 100 Gulden zu Gunsten der jüdischen Hausarmen im Landgerichtsbezirk Gladenbach;
3) die Vermächtnisse des zu Offenbach verstorbenen Friedrich Heim I.:
a) an die Landes-Waisenanstalt im Betrage von 100 Gulden, b) an das städtische Hospital zu Offenbach im Betrage 500 Gulden;
4) die Stiftung eines Armencapitals von 100 Gulden an die katholische Kirche zu Obermörlen, im Kreise Friedberg, durch einen Ungenannten;
3) die Stiftung eines Capitals von 1088 Gulden 1 1/2 Kreuzer zu Gunsten der Armen zu Heldenbergen;
6) die Schenkung neuer Abendmahls-Gefäße an die evangelische Kirche in Niederingelheim von Seiten einer Anzahl Frauen und Jungfrauen daselbst;
7) die Schenkung des Barons Gustav Johann von Mengden aus Liefland, dermalen zu Niederingelheim, an die evangelische Kirche daselbst, bestehend in einem Altar, zwei Altardecken, einem Kirchenstuhle und einer Kirchenthüre, im Gesammtwerthe von 905 Gulden;
8) die Stiftung zweier Anniversarien zu St. Quintin in Mainz, im Betrage von 750 Gulden durch Joseph Gastell daselbst;
9) das Vermächtniß von 100 Gulden der Franz Blumöhr I. Eheleute von Kleinauheim, Kreises Offenbach, für die dasige Kirche;
10) die Schenkung des Jacob Goldschmidt zu Mainz an die israelitische Religionsgemeinde zu Weisenau, im Betrage von 200 Gulden;
11) die Schenkung des Albert Gerhard de Roock zu Niederingelheim von 1200 Gulden zu Gunsten der evangelischen Kirche daselbst.

In Folge Allerhöchsten Auftrags werden diese Stiftungen zum ehrenden Andenken der Stifter dankend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Darmstadt, den 11.Januar 1853.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
v. Dalwigk.
v. Lehmann.