Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/579

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 70.
Darmstadt am 24. November 1849.

Inhalt : 1) Edict, die Eröffnung des Landtags betr.; - 2) Bekanntmachung, den Ausschlag zur Bezahlung der Unterförsters-Besoldungen im Forste Reinheim für 1849 betr.; - 3) Namensveränderungen; - 4) Dienstnachrichten; - 5) Dienstentlassung; - 6) Versetzungen in den Ruhestand.

Edict,
die Eröffnung des Landtags betreffend.
LUDWIG III. Großherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

Nachdem die Vorbereitungen zu den nach dem Gesetz vom 3. September dieses Jahres vorzunehmenden Wahlen nunmehr dahin gediehen sind, daß der Termin für dieselben festgesetzt werden konnte, haben Wir Uns, in der Erwartung, daß diese Wahlen in der Kürze völlig beendigt seyn werden, entschlossen, Unsere getreuen Stände auf den 20. December laufenden Jahres einzuberufen.
Wir verkünden solches hierdurch öffentlich und befehlen, daß die gewählten Abgeordneten zur gehörigen Zeit besonders eingeladen werden, damit Unsere getreuen Stände sich an dem festgesetzten Tage in Unserer Residenzstadt Darmstadt zu der Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen mögen.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels.
Darmstadt am 14. November 1849.

(L. S.)

LUDWIG.
Jaup.