Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/489

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Naturrecht, nach seinem Lehrbuche, in wöchentlich 6 Stunden, Privatdocent Dr. Fischer.
Geschichte und Institutionen des römischen Rechts, mit Rücksicht auf Mackeldey`s Lehrbuch, täglich von 11-12 ½ Uhr, Privatdocent Dr. Reuner.
Geschichte des römischen Rechts, dessen Einfluß auf die Entwicklung des deutschen Rechts und dessen Stellung und Bedeutung für die jetzige Zeit, in wöchentlich vier Stunden, unentgeltlich, Privatdocent Dr. von Helmolt.
Institutionen des heutigen römischen Rechts, täglich von 11-12 Uhr, Derselbe.
Pandekten, nach dem von Wening-Ingenheim`schen Lehrbuche, täglich von 8-10 und von 11-12 ½ Uhr, ord. Professor Dr. von Löhr.
Römisches Erbrecht, nach von Wening-Ingenheims Lehrbuche, täglich von 2-3 Uhr, Privatdocent Dr. Reuner.
Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte, in wöchentlich 4 Stunden, Privatdocent Dr. Hillebrand.
Dieselbe Vorlesung, mit Ausschluß der Geschichte der Privatrechts-Institute, in wöchentlich 6 Stunden, Privatdocent Dr. Sandhaas.
Deutsche Rechtsalterthümer, eine Stunde wöchentlich, unentgeltlich, Privatdocent Dr. Hillebrand.
Deutsches Privatrecht, mit Einschluß des Lehen-, Handels-, Wechsel- u. Seerechts, täglich von 11-12 ½ Uhr, ord. Professor Dr. Weiß.
Dieselbe Vorlesung, in wöchentlich 6 Stunden, nach seinem Lehrbuche, Privatdocent Dr. Hillebrand,
und in wöchentlich 9 Stunden, Privatdocent Dr. Sandhaas.
Das praktische europäische Völkerrecht, in wöchentlich 4 Stunden, ord. Prof. Dr. Weiß.
Deutsches Staatsrecht, fünfmal von 3-4 Uhr, ord. Professor Dr. Wippermann.
Kirchenrecht, täglich von 3-4 Uhr, ord. Professor Dr. Weiß.
Deutsches Criminalrecht, mit Vergleichung des Großh. Hessischen und des Französischen Strafgesetzbuchs, täglich von 11-12 ½ , Uhr, Kanzler und ord. Prof. Dr. Birnbaum.
Deutscher Criminalproceß, mit Vergleichung der neuen Großh. Hessischen und der Französischen Vorschriften über das Strafverfahren, täglich von 10-11 Uhr, Derselbe.
Das Großherzoglich Hessische Gesetz vom 28. October 1848, betreffend die Einführung des mündlichen und öffentlichen Strafverfahrens mit Schwurgerichten in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen, erläutert mit vergleichender Berücksichtigung der betreffenden Artikel des Code d`instruction criminelle, in wöchentlich einer Stunde, Privatdocent Dr. Seitz.
Deutscher Civilproceß, täglich von 9-10 Uhr, und in zwei noch zu bestimmenden Stunden, ord. Professor Dr. Renand.
Französisches Civilrecht, täglich von 10-11 Uhr, Derselbe.

Heilkunde.

Encyclopädie und Methodologie der Natur- und Heilkunde, 2-3mal wöchentlich, öffentlich, von 11-12 Uhr, auszerord. Professor Dr. Wetter.
Encyclopädie und Methodologie der Medicin, wöchentlich 2mal von 11-12 Uhr, öffentlich, außerord. Professor Dr. Winther.
Anatomie des Menschen, täglich von 9-10 und 2-3 Uhr, ord. Professor Dr. Bischoff.
Secirübungen, täglich von 8-12 und von 2-4 Uhr, ord. Professor Dr. Bischoff.
Uebungen im physiologischen Institute leitet Derselbe in noch zu bestimmenden Stunden.
Allgemeine Pathologie und Therapie, vier Stunden wöchentlich, außerord. Professor Dr. Wetter.
Specielle Pathologie und Therapie (practische Medicin), 10 Stunden wöchentlich, von 8-10 Uhr, ord. Professor Dr. Vogel.