Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/431

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Uebersicht der für verschiedene israelitische Religionsgemeinden des Regierungsbezirks Mainz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse derselben.
O
r
d
n.
-
N
r.
Namen
der
Gemeinden.
Büdget-
Periode.
Ausschlag
für die ganze
Büdget
Periode.
E
r
h Z
e i
b e
u l
n e.
g
s-
Bemerkungen.
fl.
kr.
1

2
3
4
5

6
7
8
Alsheim

Essenheim
Hechtsheim
Heppenheim a/W.
Partenheim

Wachenheim
Waldülversheim
Weisenau
1849-1850

"
"
"
1848-1850

1849-1850
"
"
770

312
200
-
380

50
174
400
-

-
-
-
-

-
-
-
6

6
6
-
6

6
6
6
Auf das Normalsteuer-
kapital.
Desgl.
Desgl.
Keine Umlagen.
Auf das Normalsteuer-
kapital.
Desgl.
Desgl.
Desgl.

Vorstehende Uebersicht wird hiermit als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Umlagen alljährlich in sechs Zielen, die Umlagen für die verflossene Zeit jedoch alsbald, ausgeschlagen werden und zur Erhebung kommen sollen.

Mainz den 10. Juli 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Mainz.
v. Dalwigk.
Frank.



Bekanntmachung, die Nichterhebung eines Theils der zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde Höringhausen, im Regierungsbezirke Biedenkopf, für 1849/51 genehmigten Umlage betreffend.

Auf Anstehen der israelitischen Religionsgemeinde Höringhausen ist die Nichterhebung eines Ziels der in vier Zielen, in den Jahren 1849/51 zu erhebenden, zur Bestreitung der Communalbedürfnisse dieser Gemeinde für 1849/51 vorgesehenen, Umlage mit 178 Gulden 30 Kreuzer durch Großherzogliches Ministerium des Innern genehmigt worden, was mit Bezug auf die Bekanntmachung in Nr. 41 des Regierungsblattes von 1849 zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Biedenkopf, den 14. Juli 1849.
Großh. Hess. Regierungs-Commission des Regierungsbezirks Biedenkopf.
Trapp.