Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849/317

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1849
Alphabetisches Inhaltsverzeichniß:
AB CDE FGHI/J KLMNO PQR S TUVW Z
Alphabetisches Namenregister:
ABCDE FGHJK LMNOPQRS TUVWZ
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1849.djvu
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Großherzoglich Hessisches
Regierungsblatt.
Nr. 39.
Darmstadt am 12. Juni 1849.

Inhalt : 1) Bekanntmachung, Veränderung in den Gemarkungs-Verhältnissen der Gemeinde Wetterfeld betr.; - 2) Bekanntmachung, die Aufbringung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für 1849 betr.; - 3) Bekanntmachung, die Resultate der Verwaltung der allgemeinen Schullehrer-Wittwenkasse für das Großherzogthum Hessen vom Jahre 1847 betr.; - 4) Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden des Regierungsbezirks Alsfeld für 1949; - 5) Bekanntmachung, die Umlagen der Gemeinde Seligenstadt für 1848 betr.; - 6) Nachtrag zu dem in Nr. 10 des Regierungsblatts bekannt gemachten Verzeichnis des bei dem Betrieb der Main-Neckar-Eisenbahn von Seiten der Großh. Hessischen Regierung angestellten Personals; - 7) Dienstnachrichten; - 8) Concurrenzeröffnungen.

Bekanntmachung,
Veränderung in den Gemarkungs-Verhältnissen der Gemeinde Wetterfeld betreffend.

Des Großherzogs Königliche Hoheit haben zu verfügen geruht, daß der Theil der Gemarkung Wetterfeld, welcher den Namen "Althessenfeld" führt und der seither zu dem Gerichtssprengel des Landgerichts Grünberg gehörte, von diesem getrennt und dem Landgerichte Laubach zugetheilt werden soll. Diese allerhöchste Entschließung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Anfügen, daß dieselbe mit dem 1. Juli d. J. in Vollzug treten wird.

Darmstadt den 29. Mai 1849.
Großherzoglich Hessisches Ministerium der Justiz.
Kilian.
v. Rabenau.


Bekanntmachung, die Aufbringung der Bedürfnisse der israelitischen Religions-Gemeinde zu Offenbach für 1849 betreffend.

Zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinde zu Offenbach für das Jahr 1849 soll, nach der besonderen, höchsten Orts genehmigten Repartitionsnorm, die Summe von 1635 fl. 24 kr. von den Mitgliedern dieser Gemeinde aufgebracht werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

Darmstadt den 24. Mai 1849.
Großherzoglich Hessische Regierungs-Commission daselbst.
v. Starck.