Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/076
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brecht I, erließ, hieß
es: „noch immer herrschten Plackerei und Räuberei und würden, weil
es an der Nacheile meist mangle, die Reisenden ungestraft
überfallen und beschädigt und die armen Unterthanen um Nahrung,
Handel und Wandel gebracht." Die Raubritter, muthwilligen Befehder
und Wegelagerer wurden damals für vogelfrei erklärt, die Nacheile
sollte den Verträgen mit Brandenburg und Pommern zufolge selbst unter
Glockenschlag erfolgen. Noch kurz vor dem Ausbruch des
dreißigjährigen Kriegs in den ersten Jahren des siebzehnten
Jahrhunderts ward von dem Herzog Carl Bischof von Ratzeburg als Vormund seiner beiden
Großenkel, der Stifter der Linie Schwerin und Güstrow, ein besonderer Burgfrieden
„gegen die Raufbolde bei Hofe" publicirt und die Gorloser Veste
niedergerissen, das letzte Bollwerk des Faustrechts. Diese beiden
Stifter der Linien Schwerin und Güstrow waren aber selbst noch sehr
wilde, gewaltthätige Herren: es geht dies aus dem von Lützow mitgetheilten Tagebuch Herzog
Adolf Friedrichs von
Schwerin ganz unzweifelhaft hervor. „Den 9. Juni 1613 haben
mein Bruder (Herzog Johann
Albrecht II., Stifter der Linie Güstrow), Passow (dessen Rath) und
Rosen sich verzürnt;
mein Bruder hat nach Rosen mit dem Degen gehauen, meinem
Bruder ist die eine Pistole losgegangen, meines Bruders Gemahlin
dreimal todt geblieben, daß man sie wieder mit Wasser hat aufkühlen
müssen[1] . Graf Hein-
- ↑ Am 16. December 1616 starb diese Gemahlin, eine Cousine, nur zweiunddreißigjährig. Der wilde Herr heira-
