Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/383

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
Inhalt
Ortsverzeichnis
<<<Vorherige Seite
[382]
Nächste Seite>>>
[384]
Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



(Chronic. monast. in Lothen bei Meibom, scriptor. II, p. 526 und Lipp. Reg. II, 555 Anm.)

Papst Johann XXII. nimmt in einer Bulle dat. Avignon den 4. Juni 1329 die Schwestern des Klosters zu Lemgo in seinen Schutz und bestätigt demselben alle dessen gegenwärtigen und noch zu erwerbenden Güter salva in decimis moderatione concilii generalis. (Lipp. Reg. II, 723.)

In einer vom vorgenannten Orte unter dem 4. Januar 1340 datirten Bulle verleiht Papst Benedict VII dem Marienkloster in der Neustadt Lemgow das Recht, alle beweglichen und unbeweglichen Güter, welche den liberis personis canonicarum, die der Eitelkeit der Welt entsagend, sich in das Kloster begeben und darin Profeß thun, durch Erbschaft oder andern Titeln zufallen und welche diese, wenn sie weltlich geblieben wären, Andern hätten zuwenden können, mit alleiniger Ausnahme der Lehngüter einzufordern und zu behalten. (Lipp. Reg. II, 8l8)

Papst Gregor XI. bestätigt in einer zu Avignon am 27. April 1373 ausgestellten Bulle der Priorin und dem Convente des nach der Regel der Predigerbrüder lebenden Augustinerklosters zu „Lemghow“ auf deren Bitten alle demselben von seinen Vorgängern verliehenen Freiheiten und Immunitäten und beauftragt den Bischof von Hildesheim, diejenigen filii iniquitatis, welche nach der Anzeige der Priorin und des Convents des Klosters zu Lemgo deren Zehnten, Einkünfte, Urkunden und sonstige Güter böslicher Weise heimlich vorenthalten, zu deren Herausgabe öffentlich in den Kirchen vor dem Volke bei Gefahr ihrer Seelen zu ermahnen, oder durch einen Andern ermahnen zu lassen und darnach Excommunication zu verhängen ec. (Lipp. Reg. II, 1234 und 1235.)

Am 15. October 1380 bestätigte der Kardinal Pileus S. Praxedis in päpstlicher Vollmacht dat. Bamberg, dem Kloster alle Erwerbungen des Klosters, besonders die Annexion und Incorporation der Lemgoer Parochialkirchen mit deren Altären, wie sie das Kloster über 40 Jahre besessen, und Papst Urban VI. dat. Perusii im Jahre 1388 die Incorporation der Pfarrkirche mit allen Altären. (Lipp. Reg. II, 1302, 1367.)

Papst Bonifaz IX. ertheilte in einer Bulle, unterm 25. Juni 1390 zu Rom gegeben, Allen, welche bußfertig die Kirche des Jungfrauklosters zu Lemgo alljährlich am Feste der Himmelfahrt Christi besuchen und zur Erhaltung der Kirche und des Klosters hülfreiche Hand leisten, einen 2jährigen Ablaß, und gab in zwei andern Bullen vom Jahre 1394 und 1403 Anordnungen über anderweitige Regelung der Einkünfte und in Betreff der dem Kloster incorporirten Kirchen