Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/384

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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nebst 20 namentlich genannten Altären. Aus der letztern derselben geht hervor, daß die Zahl der Schwestern des Marienklosters die bedeutende Höhe von 50 erreicht hat (Lipp. Reg. II, 1389, 1394, und III, 1606.)

Bruder Thomas de Firmo, Professor der Theologie und Magister des Franziskanerklosters ertheilt den Schwestern des Lemgoer Klosters am 23 Mai 1420 die Freiheit, daß ihre Mütter und Blutsverwandten sowie sonstige Wohlthäterinnen wenigstens vier Mal im Jahre und auch bei andern hochnöthigen Gelegenheiten zu ihnen gelassen werden dürfen. (Lipp. Reg. III, 1827)

Im Jahre 1420 beauftragte Erzbischof Dietrich von Cöln als Administrator von Paderborn den Official Gerhard Schüddekrome mit der von seinen Vorfahren genehmigten Incorporation der Johanniskirche und ihrer Nebencapellen in Lemgo in das dortige Nonnenkloster. (Lipp. Reg. III, 1828.) Derselbe kündigt dem Nonnenkloster am 24. März 1453 an, daß er das Interdict, welches wegen eines aus dem Klosterkirchhofe ausgescharrten und dann verdammten und verbrannten Weibes über dasselbe verhängt gewesen, aus gewissen Gründen aufgehoben habe. (Lipp. Reg. III, 2139. Holscher Bisth. Paderborn S. 15 —18.)

Wie sich aus einer Anzahl Briefe ergiebt, betrieb Graf Simon V. im Jahre 1525 die Reformirung des Marienklosters auf's Eifrigste, indem er unter Anderem drohte, falls dieselbe nicht vor sich gehe, seine drei Schwestern aus dem Convente zu nehmen und in ein anderes Kloster zu bringen. Vielleicht trat bald darauf das Eindringen der Lehre Luthers in Lemgo hindernd in den Weg. (Lipp. Reg. IV, 3134.)

Dem Kloster stand eine Priorin und Unterpriorin vor, welche aus den Conventualinnen gewählt wurden, ein Provisor oder Probst besorgte die kirchlichen Geschäfte des Klosters. Bei der Einführung der Reformation zu Lemgo hatten die Nonnen und Schwestern von Seiten des Lemgoer Magistrats, der Bürgerschaft und „der Prädikanten“ trotz des Schutzes, den ihnen die Landesherrschaft auf ihre Klagen gewährte, viele Verfolgung zu erleiden. Noch im Jahre 1543 wurden dem Lemgoischen Magistrat die gegen das Kloster unternommenen Attentate verwiesen mit der Erinnerung, wenn Jemand gegen dasselbe oder dessen Bewohner zu klagen Ursache hätte, solches entweder bey den Vormündern oder den Verordneten anzubringen. (Cons-Acten.) Das Kloster, welches sich in der Zeit seines Bestehens viele Rechte, Besitzungen, Häuser, Capitalien und Renten erworben, bestand als solches bis zum Jahre 1713 fort, wo es vom Grafen Friedrich Adolf in ein Damenstift verwandelt wurde, an dessen Spitze jedesmal eine Prinzessin des Lipp. Hauses als Aebtissin steht. Die