Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/321

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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obgleich die Stadtkirchspielssache zu St. Johann, da die Stadt diesen Proceß durch zwei Urtheile verloren und daher nach Wetzlar appellirt, noch in lite geblieben, so machen doch die in Lemgo wohnenden Reformati einen großen Theil der Gemeinde aus.“ (Notiz des Archivraths Knoch.) Zur Zeit ist die Zahl der reformirten Stadtbewohner etwa so groß als die der lutherischen. „Vor der Reformation hat die Kirche von St. Johann als die ehemalige erste Kirche einen Theil Eingepfarrte schon in der Stadt gehabt. Daher ein gewisser Theil der Stadt noch jetzt auf St. Johannis oder auf der Freyheit heißet. Es werden auch die in der Kirche gesammelten Armengelder alle Vierteljahre halb den Armen in der Stadt und halb außerhalb vertheilet. Die in der Stadt auf der Freyheit Angesessenen können auch nach freyem Belieben in dieser Kirche bis auf diesen Tag taufen, copuliren und begraben lassen.“ (Althof Mnscr.)

Zur Vervollständigung dieser handschriftlichen Notizen diene nachstehendes, den Pfarracten von St. Johann Entnommenes: Wie eben mitgetheilt, gehörte außer der Landgemeinde als Filial in der Stadt die Gemeinde St. Loyen oder die Freiheit zur Gemeinde St. Johann, weswegen in dem obengenannten, zwischen Lemgo und dem Landesherrn abgeschlossenen Vertrage von 1617 dem Prediger dieser Gemeinde Sitz und Stimme im geistlichen Gericht der Stadt gesichert wurde und die Bürger der Stadt im Kirchspiel St. Johann sich mit Kindtaufen, Copulationen, Opfer und Begräbnissen „ausgenommen in casu der Beicht und Communion“ zum Pastor zu St. Johann trotz des Uebergangs der Gemeinde zur reformirten Confession gehalten haben und haben halten müssen. Nach der Zerstörung der alten Kirche vor dem Thore sowie nach dem Tode des Pastors Hunnäus und bei „fürfallender Mutation der Landes-Regierung“ d. i. nach dem Tode des Grafen Simon Ludwig, fingen die Pastoren von St. Marien und Nicolai nebst dem Magistrat an, „immer ärger“ in die Rechte des Pastors von St. Johann einzugreifen, wobei ihnen die traurige Amtsführung des Pastors Stein sehr zu Statten kam, so daß am 14. Mai 1664 41 Zeugen vernommen wurden, welche die volle Kirchspielsgerechtigkeit der Pfarre zu St. Johann in einem Theile der Stadt, das Assessorat mit Sitz und Stimme im Consistorio ec. ausführlich vor Gericht bestätigten. Interessant ist es, diesem Zeugenverhör zu entnehmen, in welcher Ordnung die Bürger haben opfern, auch bei begangener Unpflicht die offenbare Kirchenbuße „in der Kirche St. Johannis vor dem Thore, ehe sie verbrannt und nach deren Ruin in der Brüder-Kirche“ haben abstatten müssen, daß sie ihre Begräbnißplätze auf dem St Johannis Kirchhofe beibehalten