Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/301

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Plesmann aus Heiden habe ihm aus Apostelgesch. 24,13 bis 16 die Leichenpredigt gehalten. - Er stellte ein genaues Verzeichniß über die Einkünfte der Kirche, Pfarre und Küsterei im Jahre 1614 auf.

5. Johann Stephani von 1619 — 1656. Er war ein Sohn des Pastors Hieronymus Stephani zu Wöbbel. Am 28 April 1619 wurde er auf diese Pfarre präsentirt und, nachdem das Consistorium am 30. Mai die Einwilligung des regierenden Herrn, das abgehaltene Examen und die Ordination desselben an die Bräkischen Räthe berichtet hatte, wurde er den 6. Juni introducirt. Im Jahre 1644 entschuldigte er sich bei Graf Otto in Brake und beklagte sich über den Küster, welcher ihn bei ankommender Gefahr bei Nacht nicht habe hören wollen. Er sei unter Drohung, zu Sternberg zu predigen, aufgefordert. Mit Finke sei er in Irrung gerathen. In demselben Jahre wurde er am Gohgerichte bestraft, dabei aber damals schon disputirlich gemacht, „ob Pastors wegen negligirten Kirchendienst am Gohgerichte zu bestrafen.“ 1645 entschuldigte ihn der Superintendent, daß er der verstorbenen Drostin zu Sternberg die Leichenpredigt nicht habe halten können, jedoch auf sein Begehren geleistet habe. 1648 bis 1649 hatte sich seine Tochter in ein heimliches Ehenverlöbniß eingelassen; er war deshalb ans Consistorium nach Detmold citirt worden, daselbst aber nicht erschienen. „Da aber diese Ehesache nach Brake an die Audienz war gezogen worden,“ und er daselbst erschienen, wurde er vom Detmoldischen Consistorium in 20 Gfl. Strafe condemnirt. Schon 1647 war er als ein Ehebrecher angeklagt, und Zeugen darüber abgehört worden. 1650 ward er selbst darüber zu Brake abgehört, leugnete aber Alles ab. „Des Pastors scandalöse Handlungen sehe man in der Justiz-Registratur,“ sagen dabei Consistorialnachrichten. 1654 suchte er sich zu rechtfertigen und zeigte, was für Wohlthaten er im Kriege den Eingesessenen erzeigt habe. Finke widerrief darauf seine Aussagen gegen den Pastor. Des Rittmeisters Hoppen Tochter aber denuncirte, „daß der Pastor mit Andern auf den Hexentänzen gewesen sei, dabei allerlei und etliche Actiones vorgegangen seyn.“ Die Stadt Lemgo ertheilte ihm aber ein Attestat, daß man denselben für einen ehrlichen Mann halte 1655 verklagten ihn die Eingesessenen der Hexerei, Zänkerei und des Ehebruchs. Er habe seiner zu Lemgo wegen Hexerei beschuldigten, entlaufenen und hernach verurtheilten Schwägerin, der Bandel'schen, beigestanden und sie eine Nacht aufgenommen. Darauf wurde er vom Consistorium 1656 cassirt. Er ging nun außer Landes und fing einen langwierigen Proceß an, welcher noch bis 1659 fortgedauert und nach angebrachten Exculpationen und zweimaliger Actenverschickung nach den berühmtesten