Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/299

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Bis zur Reformation werden hier nachstehende Geistliche urkundlich erwähnt:

1. 1300. Ludolf, Priester von Hilverinctorp, der als Zeuge bei der Ausstellung einer Verzichtsurkunde zu Gunsten des Klosters zugegen ist.

2. 1354. Heinrich Cording, Pfarrer zu Hilwordinghthorpe, in einer Verkaufsurkunde des Stifts zu Lemgo aufgeführt.

3. 1431 - 1446. Henrich Geylhop (Geilhof oder Geilhaupt), durch dessen Bemühung, wie oben bemerkt, die jetzige Kirche erbaut ist und der derselben viele Ablaßbriefe durch das sicher von ihm erfundene und verbreitete Miraculum von der wunderthätigen Hostie verschafft und den Grund zur Wohlhabenheit, deren die Kirche sich noch heute erfreut, gelegt hat. Der Priester Arnold Geilhaupt, welcher ums Jahr 1478 in Lüdenhausen stand, gehört wahrscheinlich zu derselben Familie.

Nach der Reformation: Der erste nominell lutherische Pastor war:

1. von 1538 bis ca. 1570. Johann Cothmann, ein Sohn oder Verwandter des Lemgoischen Bürgermeisters Ludolf Cothmann. Er stand hier schon 1538, da, wie schon oben erwähnt, der Comthur von Wietersheim bei den Lipp. Räthen sich über dessen in diesem Jahr von lipp. Grafen geschehene Citation nach Detmold und die ihm dort gegebene Weisung zu lehren und Gottesdienst zu halten, beschwert und dem Cothmann befiehlt, nicht von der katholischen Lehre abzuweichen. Nichts desto weniger bequemte sich derselbe zur evangelisch-lutherischen Lehre. Im Jahre 1542 wurde bei ihm durch Corvinus, den herberufenen bekannten Reformator, die erste evangelische Kirchenvisitation Hillentrups vorgenommen und ihm der Befehl gegeben, das alte Ciborium, welches als wunderthätig noch damals verehrt wurde, nicht zu dulden, sondern als Abgötterei abzuschaffen. „Ciborium in hac parochia est, penes quod non ferendi et impii cultus et abusus visi et conspecti sunt. Jussus igitur est Joh Montanus eam hostiam tollere et cum aliis aliquot omnem occasionem impii cultus e medio aufferre.“ Sonst giebt ihm das eben citirte Corvinische Visitationsprotokoll ein gutes Zeugniß wegen seiner Lehre: „De doctrina hujus viri bonum testimonium perhibuerunt auditors,“ weiter heißt es in demselben: Conjugatus nec ne, ignorare se dicebant. Interrogatus tamen dixit, jamp ridem clam secum ea matrimonium contraxisse, id que brevi se cum ea coram fratribus aliquot palam facturum. Johann Montanus advigilare debet, ut conjugates fiat, ferri eum alioquin in officio docendi non poterit. De Salario nihil conquestus est. Hamelmann sagt von ihm, er sei bis in sein hohes