Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/296

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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aber alle Urkunden richtig ausgeliefert worden seyn, das bleibt noch eine große Frage“, setzt dabei der selige Archivrath Knoch hinzu. (Nach den Consistorialacten im Manscr. des Pastors Köhler zu Wüsten.)
Erwähnenswerth sind die Rechte und der durch Schenkungen erworbene, aber schlecht bewahrte Besitz der Kirche und Pfarre zu Hillentrup, wovon der Donoper Zehnten schon oben erwähnt ist. Am 8. Juli 1447 wurde ein Notariatsinstrument ausgestellt, welches einen Entscheid enthält zwischen denen Provisoren der Kirche St. Georgii und Heineken Ritterbusch wegen einiger zu derselbigen gehörigen Renten aus einem Hause. (Nach den Consistorialacten in Köhlers Mnscr.) — Am 11. Juli (1445)[1] 1475 bescheinigt Hermann (Thezer) Thoper[2], geschworener Gohgraffe zu (Hilverntorg), Hilveringtorp[3] daß Kuneke, Henrich Polmanns Witwe, zum Trost und Seligkeit ihrer Seelen ihre Huwe (Höfe) zu Homeien an die Kirche zu Hilverntorp geschenkt habe. (Das., vgl. auch Lipp. Reg. III, 2498) 2489[4] - 1501.) Die Gregorii bescheinigt Dietrich Kater, Gohgrebe zu St. Johann in Lemgo, daß Johann Ritterbusch vier Stücke Landes bei der Krugsecke zu Hilverntrupp an die Kirche daselbst verkauft habe. (Das.) - 1513 Mitwochs nach Quasimodogeniti verkaufen Friedrich und Arnd, Gebrüder, die Rosterte genannt, ihren Hof und zwei Kottstellen zu Hilverntorpe, welche Dahl Johann in Meierstatt hat, um 28 Fl. an die Kirchendechanten zu Hilverntorpe. (Das.) - 1548 Donnerstag nach Philippi Jacobi wurde ein Vertrag durch die herrschaftlichen Räthe zwischen den Kirchspielsdechanten und sämmtlichem Kirchspiel und Peter Krüger daselbst, errichtet; der Krüger sollte von dem „unterhabenden Krug“, der ihm von der Kirche in Meierstatt gegeben war, auf Ostern alle Zinsen bezahlen und bis 1549 den Krug behalten, nachher solle er aber denselben räumen. (Das.) - Man hat auch noch ein Kerbzettel vom Jahre 1549 Die decollat. Johannis zwischen den Kirchendechanten zu Hilverntrup über die Mühle, „der Kirchen daselbst zugehörig“ um jährlich 22 Fl. Heuer und Pacht, außerdem Contracte, die die Mühle betreffen, bis 1604. Im Jahre 1689 suppliciren die Einwohner um Restitution der Kirchenmühle, welche noch 1684 der Kirche gehörte. Es existirt noch ein Verzeichniß von Meierbriefen über die Hillentrupper Kirchengüter, Höfe und Kotten bis zum Jahre 1604. „Bei der Pachtablieferung mußte der Pastor zwey Kannen gutes Bier, Pfeifen und Taback diesen Pachtlüten splendiren,“ sagen Consistorialnachrichten. (Nach den Consistorialacten in Köhlers Manscr.) - Im Jahre 1642

  1. Handschriftliche Korrektur von Weerth
  2. siehe 1
  3. siehe 1
  4. siehe 1