Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/283

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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Thel des Falkenhager Klosterguts ums Jahr 1604 dem General des Jesuitenordens Claudius Aquaviva. Die Jesuiten zogen darauf in Falkenhagen ein, obgleich der Graf Simon VI. dagegen Protest erhob, und erwirkten im Jahre 1607 eine Bulle vom Papste Paul, worin derselbe decretirte, daß der Vertrag des Bischofs von Paderborn mit dem ketzerischen Grafen zur Lippe ungültig und nicht nur das halbe, sondern das ganze ehemalige Falkenhager Klostergut Eigenthum des Jesuitenordens sein und bleiben solle, eine Entscheidung, die einen 200 Jahre währenden schweren Hader nach sich zog.
Der Lipp. Landesherr war nicht geneigt, diesem päpstlichen Decret Folge zu leisten. Die Jesuiten beschritten deshalb den Weg des Processes bei dem Kaiserlichen Reichshofrath im Jahre 1623, während der 30jährige Krieg entbrannt war. Bei diesem und dem jesuitisch erzogenen Kaiser Ferdinand II. hatten sie leichtes Spiel, sie erwirkten, um noch rascher als auf dem Proceßwege zum Ziele zu gelangen, sich kurzer Hand einen Machtbefehl Sr. Römisch-Kaiserl. Majestät an den Kaiserlichen General Tilli am 16. Juli 1630. Ein in Höxter liegender kaiserlicher Commandant verjagte in Folge dessen mit seinen Truppen die Lipper aus Falkenhagen und setzte die Jesuiten auch in den Besitz des Lippischen Antheils mit der schönen evangelischen Kirche und deren Zubehör. Spuren der Verwüstung des Tillischen Heeres waren noch in diesem Jahrhundert sichtbar. Ohngeachtet der Lipp. Proteste beim Kaiserlichen Reichshofrath stand Falkenhagen wieder von 1630 bis 1649 unter bischöflicher Jurisdiction. Beim Westfälischen Frieden wies der Graf zur Lippe nach, daß er am 1. Januar 1624 in dem rechtlichen Besitze des Klosters und der Kirche zu Falkenhagen gewesen. Es wurde deshalb in die Liste der restituirenden Güter gesetzt, und als die Jesuiten seine Herausgabe weigerten, die Exmission des Jesuiten-Pater aus dem Lippischen Antheil des Klostergutes von Seiten des Friedenscongresses zu Münster beschlossen und im August 1649 trotz der hartnäckigsten persönlichen und thätlichen Widersetzlichkeiten der Väter des Ordens Jesu in aller Form Rechtens durch den Gräflich Lippischen Kanzler Dr. Nevelin Tilhen (siehe die Consistorialpräsidenten) und mehrere Commissarien vollzogen. Das über diesen Executionsact unterm 2. Aug. 1649 von dem Reichsnotar Christoph Alchius aufgenommene Protokoll, „offene Instrument,“ welches den ganzen Vorgang höchst anschaulich und interessant darstellt, findet sich bei Melm, Kloster Falkenhagen S. 26—31 abgedruckt. Daß die Jesuiten die Glieder der