Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/284

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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reformirten Gemeinde zu Falkenhagen zur römischen Kirche zu ziehen bestrebt waren, geht aus einem Visitationsbericht jener Zeit hervor. Dieser sagt: „Ursach, daß die Leute zu Falkenhagen durch die Mönche zur päpstlichen Religion geführt, indem dieselben durch illecebres et splendidas processiones verführt würden.“ Darauf lautet der Bescheid des Generalconsistoriums: „Es sollen die Leute auf Linderung der Kontribution vertröstet und damit wieder gelockt werden.“
Trotzdem führten die Jesuiten den Streit gegen Lippe wegen Falkenhagens vor des heil. Römischen Reichs Gerichten über 60 Jahre fort, so daß die Kosten des Processes höher waren als der Werth des lippischen Antheils. Der Graf Simon Heinrich Adolf zur Lippe, des Streites und der stets sich erneuernden, von den Jesuiten erwirkten Drohungen des Kaisers müde, schloß nun am 15. März 1720 mit dem General des Jesuiten-Ordens Tamburinus einen Vergleich, nach dem von diesem die Proceßkosten an Lippe erstattet, dagegen die Lippische Hälfte des Klostergutes an den Jesuiten-Orden abgetreten wurde, unter Vorbehalt der Jurisdiction, und des exercitium religionis ec. ec. nebst der Kirche, Kirchhof, Pfarr- und Küsterhaus (den alten Klostergebäuden) cum annexis juribus ecclesiasticis et parochialibus von Seiten des Lippischen Grafen.
Durch diesen Vergleich war und blieb der Jesuitenorden im Besitz des ganzen Falkenhager Klostergutes bis zum Jahre 1773. Der Jesuiten-Orden wurde in diesem Jahre durch Papst Clemens XIV. aufgehoben, und durch ein Kaiserliches Decret den 9. Nov. 1773 aller seiner gehabten Güter für verlustig erklärt. In Folge dessen vollzog Graf Simon August zur Lippe durch den damaligen Amtmann Capaun von Schwalenberg vor Reichsnotar und Zeugen die förmliche Besitzergreifung der sämmtlichen Güter und Zubehörungen des ehemaligen Klosters Falkenhagen, wo zu jener Zeit zwei Patres und zwei Fratres des Ordens stationirt waren, Ende des Jahres 1773 und räumte nach einem im Jahre 1794 mit dem Bischof von Paderborn in Neuhaus geschlossenen Vergleiche aus dem Klostergute ein: Die Unterhaltung der Kirchen-Paramente und der Wohnung der katholischen Geistlichen nebst zwei großen Gärten und 25 1/3 sechsfüßige Klaftern Brennholz, 819 Thlr. jährlichen Gehalt an die katholischen Geistlichen, 1000 Thlr jährlich an das Universitätshaus zu Paderborn und die von den Jesuiten contrahirten Schulden von 2200 Thlr. 4 Ngr. 3 Pf. Dafür aber leistete Paderborn gegen Lippe auf das ganze Klostergut Verzicht. Die Einkünfte