Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/204

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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die entweder nur dem Generalconsistorium zustehen oder den Superintendenten und Classenconventen, oder endlich den Presbyterien zugetheilt werden sollten, damit das Kirchenregiment nicht ganz monarchisch sei. So sollte die Wahl des Superintendenten und Pastoren von der Classe ausgehen, durch Präsentation an den Landesherrn und Patron; und die Wahl der Kirchendiener von den Presbyterien.“ Auch andere wichtige Kirchensachen sollten von den Superintendenten den Klassikalen zur Begutachtung zugeschickt, die Superintendenten aber von allen Decreten des Consistoriums in Kenntniß gesetzt werden.

Hildebrand stellte ferner die Anträge, daß beim Hauptgottesdienst der Glaube gesungen und an den hohen Festen die vier Hauptsymbole gelesen werden sollten; (dem letzteren ist, siehe C. XXlll c. der Kirchenordnung von 1684, zwar auf dem Papiere, aber nie in der kirchlichen Praxis Folge gegeben.)

Beim Predigen die Zugrundelegung der Sonntagsevangelien und Episteln aufzuheben, finden der Konsistorialpräsident Kanzleirath Martin Gottschalk und Hildebrand bedenklich, man solle, urtheilen sie, diese Regel beibehalten, ohne alle Freiheit in der Texteswahl zu benehmen.

Bei dem Satze über die Unterweisung der Jugend in der christlichen Religion, über die Confirmation und Zulassung zum heiligen Abendmahl bemerkt Hildebrand: „Die Vorschrift, schlechterdings keine Katechumenen, die noch nicht die 5 Hauptstücke genugsam kennten und dessen Verstand haben, zum heiligen Abendmahl zuzulassen, siehet weit hinaus. Man muß es in Acht nehmen, so viel wie möglich und der Zustand der Kirche zuläßt. Und gar alte Leute, bemerkt der Konsistorialpräsident neben Hildebrand, um mangelhafter Erkenntniß willen vom heiligen Abendmahle auszuschließen, sei eine unangemessene Härte. Auch die Jünger Jesu, als sie mit ihrem Herrn das heilige Abendmahl feierten, seien noch sehr unwissend gewesen, sogar in Fundamentalpunkten z. B. in der Lehre von Christi Leiden und Sterben.“

Bei der Anwendung der Kirchenzucht hebt Hildebrand hervor, solle bei der Kirchenvisitation Nachfrage geschehn, ob die Pastöre die Disciplin zu strenge handhaben, aber der hier so tolerante Mann ist ein rechtes Kind seiner Zeit, wenn er in Betreff der Schulkinder folgenden Rath giebt: Sehe für gut an, damit die Schuldisciplin so viel besseren Nachdruck habe, und auch erwachsene Knaben und Mädchen sich fürchten, Muthwillen zu üben, daß an einem jedweden Kirchengebäude etliche Halseisen gemacht