Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/203

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
Inhalt
Ortsverzeichnis
<<<Vorherige Seite
[202]
Nächste Seite>>>
[204]
Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: fertig
Dieser Text wurde zweimal anhand der angegebenen Quelle korrekturgelesen.



12. 1619. Gerlacus Wolf, „war bei Simon's VI. Söhnen Präceptor gewesen." (Althof Mnscr.)
13. Jeremias Appelius oder Apfelius; er war 1624 im Amte Nabburg in der Oberpfalz Pastor, 1634 zu Motten und Koten im Fuldaischen, von wo er im Juni 1640 nach Lüdenhausen kam und 1651 nach Bega an Nagel's, seines Nachfolgers, Stelle ging, wo er 1665 verstorben ist.

„Die Landesherrschaft hatte des Cantors Dahlhausen Sohn studiren lassen und suchte ihn zu befördern. Er sollte also Apfelii Tochter heirathen und ihm adjungirt werden, worin der Vater auch „eingewilligt auf Vorstellung der Landesherrschaft; hernach aber „widerrufen und gar abgeleugnet, deswegen der Landdrost auf Satisfaction und des Apfelii Cassation angetragen." (Archiv. Nachrichten bei Althof Msc.)

14. 1651. Johann Nagel aus Oerlinghausen. (Siehe seine Lebensbeschreibung bei Bega Nr. 12.)
15. 1673. Johann Nisäus Katzkowsky wurde aus Wüsten hierher berufen, kam aber nach einer kurzen Zeit von Lüdenhausen nach Bega, wo er 1690 gestorben ist.
16. 1674. Johann Hermann Dahlhausen aus Detmold. Ging nach kurzer Führung des Pfarramtes schon 1674 als Inspector nach Neuwied, von dort nach Berlin und 1682 nach Frankfurt a|d. O.
17. 1674. Henrich Hildebrand aus Bremen, studirte in Bremen, Rinteln und Marburg, wurde dann am 2. Juni 1662 zu Blomberg und 1667 zu Detmold Pastor, von dort 1674 als Prediger und Superintendent der Brake'schen Klasse nach Lüdenhausen versetzt, wo er 1703 gestorben ist.

Hildebrand's Verdienste um die Kirchenordnung von 1684, ein Meisterwerk seiner Zeit, auf deren Inhalt als auf die Fassung er als berufener Beurtheiler bedeutend eingewirkt hat, sind anzuerkennen, seine nachfolgenden Urtheile werfen auf seine theologischen wie praktischen Ansichten ein sehr günstiges Licht. In seinen allgemeinen Bemerkungen zu dem ihm 1680 zur Beurtheilung vorgelegten, vom Generalsuperintendenten Zeller verfaßten Entwurf der Kirchenordnung ist in nuce der in der Lipp. Synodalverfassung von 1876 und 1877 zur Geltung gekommene reformirte Gedanke und Grundsatz „Theilnahme der Gemeinde nach ihren verschiedenen Organen an der kirchlichen Verwaltung und Gesetzgebung" klar ausgesprochen, eine auffallende Vorandeutung der Bestrebungen unserer Zeit. Hildebrand sagt u. A.: „Die heil. Schrift sollte überall als Regel und Norm auch für das Kirchenregiment gelten. Nach diesem Maßstabe beurtheilt, lege die Kirchenordnung zu viele Befugnisse in das gewöhnliche Consistorium, Befugnisse