Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/205

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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Geschichte Geistliche Lippe 1881.djvu
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werden, darein sollen unter andern auch Schüler geschlossen werden, welche nicht wenigstens 2 Tage in der Woche ein paar Stunden in die Schule kommen.

In der viel verhandelten Frage, ob Musik, Tanz und Spiel bei Hochzeiten und Taufschmäusen durchaus zu verbieten oder ob sie und unter welchen Einschränkungen zu gestatten seien, urtheilt Hildebrand: „Die einstimmige Meinung der Reformatoren verwerfe das Tanzen und wäre deßhalb dasselbe demnach mit Recht verboten, auch will er überhaupt in der Passionszeit Hochzeiten überall nicht gestattet wissen. Daß aber der Teufel beim Tanz den Reigen führe, werde besser ausgelassen. — Es sei gar ungerecht, dem Prediger Suspension zu dictiren, wenn derselbe auf einer Hochzeit bei ehrlicher Gesellschaft bleibe."

Bei den Krankenbesuchen der Prediger sagt Hildebrand: „Besuch der Kranken ist billig, wenn aber ansteckende Krankheiten sind, muß der Prediger nicht dazu verbunden sein, es sei denn, daß ein solcher Kranker des Predigers begehrt." (Vergl. A. v. Cölln. Urkundl. Beiträge z. Lipp. Kirchenordn. v. 1684. S. 26—33.)

18. 1704. Simon Christoph Capelle wurde den 16. Oktbr. 1690 Konrektor zu Detmold, den 18. Januar 1697 Prediger zu Horn, den 8. März 1704 nach Lüdenhausen berufen und am 6. April 1704 daselbst eingesetzt. Er wurde zum Superintendenten der III. Classe ernannt und legte vor dem Consistorio generali den Eid ab. Im Jahre 1690 hatte er sich mit der Tochter seines Amtsvorgängers, Ernestine Hildebrand, verheirathet. Er starb am 23. März 1708. Der Schötmar'sche Superintendent Jenin hielt ihm die Leichenpredigt.
19. 1709. Henrich Philipp Hildebrand, des Superintendenten Heinrich Hildebrands Sohn, wurde 1709 nach Lüdenhausen berufen und den 10. April nach gehaltener Predigt über Hebr. 8,1 von den 2 Superintendenten Vineator und Jenin und dem Pastor Müller ordinirt. Er war „bei der Gräfl. Lipp. jungen Herrschaft" Informator gewesen. Nach einer 40jährigen Amtsführung wurde er 1749 Superintendent der II. Classe. „Er war ein guter und geschickter Mann. Er hat einen ansehnlichen Büchervorrath gesammelt. Nachdem er ein halbes Jahrhundert in dem evangelischen Lehramt gewesen war, hielt er 1759 seine Jubelpredigt aus Ps. 71, 17. 18. Er ist nach seinem drey und funfzigsten Jahr des Predigtamtes in einem hohen Alter den 14. Septbr. 1762 in dem Herrn entschlafen." (Pustkuchen, Beiträge S. 113.)
20. Am 3. August 1759 wurde Friedrich Ernst Hildebrand seinem Vater als Amtsgehülfe beigegeben. Nach seines Vaters Tode wurde er sein Nachfolger und starb hier 1800.