Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881/160

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Geschichte der Kirchen, Pfarren, geistlichen Stiftungen und Geistlichen des Lippischen Landes 1881
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enthielte, dessen doch sonst ein jeder Küster hätte zu genießen gehabt.

„Wenn ich nun bei Visitation ex officio solche und andere Dinge freundlich erinnerte und vermahnte, schalt er nicht allein dem Rietmeier, welcher Dechen, die Haut voll, sondern fuhr mir hönischer Weise und im vollen Grimm über die Nase, und da ich begehrete, er möge mich doch nicht solchergestalt anschnauben und traktiren, wie er damals und zuvor mehr gethan hatte, sagte er: ei ja, wisset ihr auch wohl, was für Pillen ihr mir am Consistorio zu fressen gegeben, als ich mit dem Meier zu Stapelage vor war."

Bei der Visitation im Jahre 1668 werden dieselben Klagen wiederholt und dann hinzugefügt: Nochmals ist vorgefallen, daß ich Ursach nachzufragen gehabt, ob auch der Pastor ein Verzeichniß actorum hielte, wie es an andern Orten geschehe, anwortete er: „nein." Das wäre nicht gut; wo, nun hiernächst Nachfrage käme, wo und wie dieser oder jener getauft, copulirt oder begraben, wie er denn bestehen wollte; — sagte er und fragte: „ob denn sein Vorfahr ein solches Buch gehalten und ob ich ihm solches zu haben jemals befohlen hätte", und ich ihm sagte, ich hätte mich nie versehen, daß ein Pastor so unachtsam sein sollte, welcher dergleichen Dinge nicht in sein Diarium notirte, fing er in Präsenz der Leute an zu hohnlachen und zu sagen: „sehet, er hat mir's nicht befohlen, mein Vorfahr hat mir kein solch' Buch geliefert, wie sitzet er nun da!"

„Nach dem seeligen Hintritt des hochgebornen unsers gnädigen Grafen und Herrn, Herrn Hermann Adolphs, und als nunmehr längst das Formular der Fürbitte für die Obrigkeit geändert und auf's Land geschickt gewesen, hat dennoch bei unseres jetzigen gnädigen Landesherrn Regierung der Pastor das alte Formular gebraucht und für ihre hochgräflichen Gnaden Herrn Bruder gebetet."

Der Pastor hält keine Kinderlehre, keinen Konfirmandenunterricht und trotz dem allen finden wir in den Protokollen der betreffenden General-Konsistorien nichts von einem Disciplinarverfahren gegen den Stephani bemerkt. Endlich aber ist das Maß voll. Als Stephani zudem in einen Kriminalprozeß wegen heftiger Calumnien mit dem Landvogt Bracht zu Oerlinghausen verwickelt war, wurde er im Jahre 1671 aus dem Dienste entfernt, und heißt es in dem betreffenden Erlasse der Regierungs-Kanzlei an das Konsistorium: „Wegen des Pastor Stephani soll dem Konsistorio notifizirt werden, daß ihre hochgräflichen Gnaden dafür hielten, gestalt er seines ärgerlich geführten Gesanges und andern Lebens halber fürs erste ab officio suspendirt, im übrigen aber alsdann darin soll verfügt werden, was sich gebührt." (A. v. Cölln Urkundl. Beiträge p. 17 und 18).