Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/416

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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an dritte überlassen. Einzelne Dorfschaftm waren mit Naturalfrondienften überhäuft, andere bezahlten nur Dienstgeld. Infolge dieser schlimmen Erfahrungen erwog Münchhausen schon damals die Abstellung und Zugeldsetzung der Naturaldienste. Jedoch ein fester Entschluß wurde noch nicht gefaßt.

Aber die Verheerungen, die der siebenjährige Krieg besonders im Süden des Kurstaates angerichtet hatte, lenkten die Aufmerksamkeit wieder auf die Lasten der Bauern und ließen deren Erleichterung besonders wünschenswert erscheinen'.

Der König gab den Domänenbauern der Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen, die sogleich ihr Feld wieder bestellten, eine drei» jährige Freiheit von den Domanialgefällen ^.

In einem Brief, den Münchhausen am Ende des Jahres 1765 an den Kabinetsmimster des Königs in London, Freiherrn v. Behr, richtete, sprach er seine feste Absicht, den Naturaldienst völlig abzustellen und in eine Geldleistung zu verwandeln, zum erstenmal klar und unumwunden aus^. Er hege zwar noch große Besorgnisse über den Erfolg dieser Maßregel für den Ertrag der großen, mit Diensten versehenen Amtspachtungen. Aber da die Dienste in vielen Ämtern lon3 omnis mali seien, so wolle er die Abstellung in allernächster Zeit zuerst probeweise in einem kleinen Amt unternehmen.

Auch in einem großen Bericht vom 10. April 1767 ^ betont Münchhausen, daß unter den dm Bauer drückenden Lasten der Frondienst die drückendste sei. Jedoch spricht er hier noch nicht von Dienstabstellung, sondern von Beförderung landwirtschaftlicher Neben-gemerbe, wie Viehzucht, Flachs- und Hanfbau, Frachtfahren. Zur Beförderung der Viehzucht müsse man die Gemeinheiten teilen.

Aber schon im folgenden Jahre verwirklichte Münchhausen dm langgehegten Plan^. Er setzte eine Kommission zur Untersuchung des Dienstwesens im Amt Kalendern, ein. Diese stellte den Dienst


1 Hannover, DsZ, 76. ttßNLlÄ.Im XI, Höfesachen. 1. Llenßraii«. und Oonv. XV. Akta, betr, die Verfügungen zur Beförderung der Wiederaufnahme der durch den Krieg zurückgekommenen Landesunterthanen 1763-66.

2 Vgl. Staatsarchiv Hannover, Kalenberger Nriefsarchw. Des. 23, 4. Kammersachen. Nr. 43. Dienstabstellungen. OeneiÄia 1767-1827,

" Vgl. Hannover, Des. 76. 6enßr»,Ii«, XI. Höfesachen. I, 6«iwiÄia und M8csIIluisa. <üonv. XIV. Akta, betr. die van Sr. Kgl. Majestät geforderte Belehrung über die Bauernhöfe und deren Zustand 1766-67.

4 Vgl. das unter Note 2 angeführte Aktenstück.