Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland/009

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Die Grundherrschaft in Nordwestdeutschland
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Hand. Hin und wieder waren auch die Ackerleute, die großen Bauern, zu Handdiensten verpflichtet. Die Pflicht betrug in der Regel einen Tag, seltener zwei, höchst selten drei Tage in der Woche. Aber nur selten dienten die Bauern alle ihre Diensttage, zu denen sie verpflichtet waren, in natura ab.

In der Regel war der größere Teil ihres Dienstes schon seit alter Zeit in eine mäßige Geldleistung verwandelt worden, und sie leisteten die Naturaldienste nur während weniger Tage im Jahr. Größere Naturaldienstlast der Bauern kam nur dann vor, wenn sie in einem Dorfe wohnten, in dem oder in dessen nächster Nähe ein privilegierter Grundbesitz, Ritter- oder Domänengut, von dessen Besitzer sie grundherrlich abhängig waren, lag. Da die den landesherrlichen Domänengütern zunächst gelegenen Dörfer häufig nur von Domanialmeiern bewohnt wurden, so leisteten diese den größten Teil ihrer Dienstpflicht in natura. Ebenso war eine größere Naturaldienstpflicht der Meier in einigen Dörfern des östlichen und südöstlichen Lüneburgs üblich, in denen der daselbst angesessene Rittergutsbesitzer die Grundherrschaft über alle im Dorf wohnenden Bauern in seiner Hand vereinigte. Jedoch gab es bei der Seltenheit des privilegierten Grundbesitzes nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Ortschaften, in deren Bezirk oder Nähe Ritter- oder Domänengüter lagen. Außerdem hatten die Inhaber der Rittergüter an dem Ort, wo ihr Gut sich befand, nicht selten keine Grundherrschaft über Meierhöfe. Der regelmäßige Fall war der, daß nur ein Teil der in dem betreffenden Gutsdorfe wohnenden Bauern gerade den Gutsbesitzer als Grundherrn anerkannte. Die übrigen Meier des Dorfes hatten andere Grundherren, denen sie dienstpflichtig waren. Da diese Grundherren aber kein Rittergut im Dorf besaßen, so wurden ihre Meier nur selten zum Naturaldienst aufgefordert. So kam es, daß im nördlichen Niedersachsen nur wenige der grundherrlich abhängigen Meier ihre Frondienstpflicht ganz oder zum größeren Teil in natura erfüllten.

Im allgemeinen waren im 18. Jahrhundert die landwirtschaftlichen Betriebe auf den niedersächsischen Rittergütern unbedeutend. Im südlichen Niedersachsen besaßen nur die landesherrlichen Domänen, einzelne Klöster und die Minderzahl der Rittergüter größere Ackerwirtschaften. Im nördlichen Niedersachsen hatten die weitaus meisten Ritter- und Klostergüter und auch die Mehrzahl der Domänengüter nur geringen eigenen Ackerbau. Nur einzelne größere Rittergüter lagen im Osten und Südosten Lüneburgs. In der Regel war der