Die Doerriens/011

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Die Doerriens
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Die Doerriens.djvu
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      So blieb die Hildesheimer Stadtverfassung von 1445 bis 1635; in dem letzteren Jahre befahl Herzog Georg von Braunschweig-Lüneburg, um große Mißstände in der Hildesheimer Stadtverwaltung abzustellen, daß der Rat vermindert werden sollte. Die Stadtverwaltung von Hildesheim, das damals durch den Krieg hart mitgenommen war, fügte sich diesem Befehle, obwohl Ämter und Gilden, die in der neuen Verfügung eine Schmälerung ihrer alten Gerechtsame sahen, opponierten. Statt der „Vierundzwanzigmann“ wurden von jetzt ab nur „Achtzehnmann“, und zwar neun von der Gemeinde und neun von Ämtern und Gilden zusammen gewählt. Der „sitzende Rat“ wird auf neun Personen vermindert, ebenso wird die Zahl des „Oldermanns“ eingeschränkt, der nach und nach das Recht ersitzt, nicht für ein Jahr, sondern dauernd zu bleiben. 1637 einigte man sich schließlich dahin, daß der Ratsstuhl aus 18 mann, nämlich zwei Bürgermeistern, acht Mitgliedern des neuen und acht Mitglieder des alten Rates, der Ständestuhl aus 18 mann, der „Oldermann“ aus zehn Mitgliedern bestehen sollte.

      Unter den Großkaufleuten gab es durch Heiraten einen engen Zusammenschluß, man kann diese Gemeinschaft als Patriziat bezeichnen, wenn damit auch nicht ausgedrückt werden soll, daß alle diese Familien sich für eine Art Stadtadel hielten, wie das vielfach in süddeutschen Reichsstädten der Fall war. Das niedersächsische Stadtregiment ist seit dem Ausgange des Mittelalters, wenn man so sagen darf, vorwiegend demokratisch; wir finden die gleichen Erscheinungen in Braunschweig, wo es allerdings zwei Gruppen, wirklichen Stadtadel und bürgerliches Patriziat, gab; in Hannover, wo sich der alte Stadtadel schon im Laufe des 16. Jahrhundert mit dem bürgerlichen Patriziat so vermischte, daß man kaum noch eine Grenze zwischen Stadtadel und Ratsgeschlechtern ziehen konnte, in Minden, wo der Stadtadel fast von den Ratsgeschlechtern verdrängt war, und in hamburg, wo sich fast nur bürgerlicher Patriziat fand. In der reichen Salzstadt Lüneburg hingegen, schloß sich der an der Saline stark beteiligte Stadtadel frühzeitig ab, und das Stadtregiment blieb bis ins 18. Jahrhundert fast ausschließlich in seinen Händen, die dortigen Familien verbanden sich häufig mit dem Landadel durch Eheschließungen und erwarben im Laufe der Zeit vielfach Landbesitz, der sie dem Landadel gleichstellte. In Lübeck bildete sich eine „adlige Zirkelgesellschaft“, in die hauptsächlich Mitglieder von Landadelsfamilien, die sich in den Schutz der Stadtmauern begeben hatten, Aufnahme fanden. In Hannover hielt der Rat so sehr auf die Ebenbürtigkeit seiner Mitglieder, daß er 1347 eine Verordnung erließ, daß nur der in den Rat gewählt werden konnte, der sich als der echte Nachkomme von vier unbescholtenen Ahnen aufwies [1]. In Hildesheim werden ziemlich die gleichen Grundsätze wie in Hannover geherrscht haben, denn in den Leichenreden Hildesheimer Ratsherren und ihren Frauen aus dem 16ten

  1. R. Hartmann, Geschichte der Residenzstadt Hannover, Hannover 1880, S. 45