Die Doerriens/010

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Die Doerriens
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[009]
Nächste Seite>>>
[011]
Die Doerriens.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



St. Georg lag, so sind viele Heiraten aus dem reichen Groß-Kaufmannsstande in den Kirchenbüchern dieser Pfarrei verzeichnet. Die Gesamtheit der Bürgerschaft war noch im 15ten und 16ten Jahrhundert in sechs Bäuerschaften geteilt, die sich nach den Örtlichkeiten und die der „Sutorum“ nach dem darin vertretenen Gewerbestande nannten. Die übrigen waren: „Majoris, Lapidis, Georgii, Jacobi, Hagae.

      Das städtische Regiment in Hildesheim erfuhr in den Beschlüssen vom 31. October 1445 und vom 13. Dezember 1446 eine wesentliche Änderung. Bis dahin bestand der Rat noch immer nur aus den Vertretern der Dienstmannen, der Ämter und der Gemeinde, das ist dem Teile der Bürgerschaft, der keinem Amte angehörte; es waren 12 von jeder Kategorie, also im ganzen 36 Vertreter. Aus dieser war monatlich ein Vorstand gewählt worden, der aber immer aus den Dienstmannengeschlechtern sein mußte [1].

      Von 1445 - 1446 an erhielt die Bürgerschaft ihre Vertretung und ihren Teil an der Obrigkeit durch Bestellung von „Oldermännern“ und Errichtung eines Ständestuhls neben dem Ratsstuhl. Am 7. Januar jeden Jahres, oder wenn dieser auf einen Sonntag fiel, am nächsten tage, kamen die vier Ämter und die fünf Gilden auf ihren Amts- und Gildehäusern zusammen und wählten aus den Ämtern acht und aus den Gilden acht Vertreter, die für dieses Jahr „zu Rathaus gingen“; die Gemeinde, daß heißt die Bürger, die keinem Amt und keiner Gilde angehörten, wählten zu gleicher Zeit auf dem Rathause zwölf Vertreter; dazu kamen noch acht vom alten Rate gewählte Männer, so daß der Rat aus 36 Personen bestand. Diese wählten aus ihrer Mitte auf ein Jahr den „sitzenden Rat“, die übrigbleibenden bildeten den Ständestuhl der sogenannten „Vierundzwanzigmann“, an deren Spitze ein „Segger“ (= Sprecher) stand. Der „sitzende Rat“ bestand aus dem regierenden und dem „nachsitzenden“ Bürgermeister, aus zwei Riedemeistern (= Rittmeister = Magistri equitum), deren ritterliches Amt wohl noch aus der Zeit des aristokratischen Stadtregiments herstammt, und acht Senatoren, zu denen später ein Rechtssyndikus trat. Der Rat ernannte dann den „Oldermann“, dieser bestand aus vier Mitgliedern des alten, vorjährigen „nachsitzenden Rates“ und acht Gliedern aus der Gemeinde. „Der Oldermannstuhl“ vermittelte zwischen Rat und Bürgerschaft und war stets aus den Reihen der „Vierundzwanigmann“ gewählt. Als Beamten kamen zu diesen noch sie „Sechsmänner“, sechs Stadtkämmerer oder Kammerherren, die mit dem Stadthaushalte betraut wurden. Übrigens wurden jedem Mitgliede de „sitzenden Rats“ meist mehrere Ämter übertragen. Die jährliche Wahl wurde in Hildesheim die „Lutterung“, die Wähler „Lutteranten“ genannt, der Rat „ging aus der Lutterung hervor“.

  1. O. Fischer, die Sadt Hildesheim während des 30 jährigen Krieges, Hildesheim 1897, S. 133 f. und W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim, Hildesheim 1863, S. 76 ff.